24.09.2025

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Freenet: Vertragsverlängerung aus Newsletter-Werbung unzulässig

Gericht verurteilt Anbieter zur Unterlassung

Die freenet.de GmbH hatte in einem Newsletter für einen E-Mail-Tarif geworben, dessen Laufzeit sich ohne Kündigung nach einem Jahr automatisch um 12 Monate verlängern sollte. Weil das unzulässig ist, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen dagegen geklagt und Recht bekommen. Freenet muss die Tarifbedingungen jetzt anpassen. 

„Das Gericht hat unsere Auffassung geteilt, das freut uns besonders, weil Freenet nicht einsichtig war“, sagt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Der Anbieter wollte keine Unterlassungserklärung abgeben, obwohl der Rechtsverstoß eindeutig war. Am Ende hat das Gericht Freenet zur Unterlassung verurteilt.“ 

Automatische Verlängerung um 12 Monate rechtswidrig

Anlass für die Klage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht war ein von Freenet im Juni 2024 verschickter Newsletter, der Werbung für den kostenpflichtigen E-Mail-Tarif „freenet Mail Start“ enthielt. Laut Vertragsbedingungen im Kleingedruckten sollte sich der Vertrag nach einer Laufzeit von 12 Monaten automatisch um weitere 12 Monate verlängern, wenn nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. 

Diese Verlängerung verstößt gegen geltendes Recht: Verträge zu regelmäßigen Dienstleistungen, die seit März 2022 geschlossen wurden, dürfen sich nur auf unbestimmte Zeit verlängern und müssen jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden können. Andere Regelungen sind unwirksam. 

Mehr Infos zum Fall gibt es online unter verbraucherzentrale-niedersachsen.de/urteil-freenet-newsletter


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