25.02.2021

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

forsa-Befragung zu insektenhaltigen Lebensmitteln

Verbrauchererwartungen zu Mehlwürmern, Grillen und Co.

  • Fokusgruppenbefragung im Auftrag der Verbraucherzentralen
  • Ergebnis: hohe Erwartungen an Kennzeichnung und Sicherheit der Produkte
  • Mögliche allergische Reaktionen nicht bekannt und zudem wenig erforscht –
    Allergenhinweis zwingend notwendig

Mehlwürmer, Grillen und Co. sind neuartige Lebensmittel, deren Zulassung in Europa überwiegend noch aussteht. Übergangsregelungen machen die Vermarktung bestimmter Insektenprodukte als Lebensmittel jedoch schon möglich. Eine qualitative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen hat die Einstellung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Speiseinsekten erfasst. Im Fokus stehen Personen, die bereits insektenhaltige Lebensmittel essen oder bereit wären, diese zu probieren. Zusätzlich wurden Personen mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten befragt.

Insektenhaltige Lebensmittel sind Nischenprodukte, die im Handel kaum angeboten werden. Sie gelten als exotisch und gewöhnungsbedürftig. Hauptargumente für die Befragten, Insekten zu konsumieren, sind der erwartete hohe Proteinanteil und die Möglichkeit Fleisch zu ersetzen. Barrieren für den Insektenverzehr sind die Unsicherheit über den Geschmack und die für einige Personen wenig ansprechende Optik der Tiere. Auch scheint es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern schwer vorstellbar, sich an diesen satt zu essen. Da Insekten derzeit nur selten im Handel zu finden sind, werden hohe Preise toleriert. Für einen alltäglichen Einsatz im Speiseplan müssten die Preise jedoch deutlich fallen.

Allergenes Potenzial von Insekten ist kaum bekannt

Vor allem Personen mit einer Unverträglichkeit gegen Krustentiere und Hausstaubmilben könnten auch auf Insekten allergisch reagieren. Den meisten Befragten ist bekannt, dass verschiedene Lebensmittel Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können. Spontan wird Insekten jedoch kein erhöhtes allergenes Potenzial zugeschrieben. Die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer erwarten in Deutschland eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung. Insbesondere für Allergikerinnen und Allergiker ist das ein wichtiger Aspekt.

„Das allergene Potenzial von Insekten ist bisher wenig erforscht und noch nicht abschließend geklärt. Daher erwarten wir von den Zulassungsbehörden, dass es bei insektenhaltigen Lebensmitteln zukünftig einen verbindlichen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung gibt. Dieser muss eindeutig und gut erkennbar auf mögliche allergische Reaktionen auf Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben aufmerksam machen“, sagt Anneke von Reeken, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Verwendungshinweise

Wie die neuartigen und unbekannten Insekten zu verwenden sind, sollte nach Meinung der Befragten auf der Verpackung stehen. Dass Insekten ähnlich wie Fleisch mikrobiologisch sensibel sind, ist vielen nicht bekannt. Ohne klare Angaben zur Verwendung gehen die befragten Personen davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Andernfalls wird ein konkreter Hinweis, etwa zur Erhitzung vor dem Verzehr, erwartet. „Das Ergebnis stützt unsere Forderung aus dem Marktcheck vom vergangenen Jahr. Es muss deutlich angegeben werden, ob ganze Insekten direkt verzehrt werden können oder zuvor erhitzt werden müssen“, sagt von Reeken. 

Werbeaussagen zu hohen Proteingehalten

Vor allem sportliche, männliche Teilnehmer erwarten aufgrund der Werbung höhere Proteingehalte von insektenhaltigen Lebensmitteln als von herkömmlichen. „Dies ist jedoch nicht bei allen insektenhaltigen Produkten der Fall. Selbst wenn mit ‚proteinreich‘ geworben wird, müssen nach den gesetzlichen Vorgaben lediglich 20 Prozent des Energiegehalts auf Proteine entfallen“, so von Reeken. Hinzu kommt: Bei den geringen Mengen, die gegessen werden, relativiert sich die tatsächliche Proteinaufnahme sehr schnell.

Weitere Informationen zur Befragung unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/umfrage-insekten

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