Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Falsche Werbeversprechen bei EDEKA
„Noch günstiger als im Discounter“, damit wirbt die EDEKA Handelsgesellschaft Minden-Hannover mbh doppelseitig in Großbuchstaben und mit Ausrufezeichen in einem ihrer Prospekte. Doch der Vergleich mit Discounter-Angeboten aus derselben Woche zeigt: dieses Werbeversprechen kann EDEKA nicht einhalten. Aussagen wie diese sind unzulässig. Unter anderem dafür mahnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen das Unternehmen ab und fordert es auf, solche falschen Rabattversprechen in Zukunft zu unterlassen.
Günstiger als im Discounter?
Jede Woche flattern sie bei den meisten Verbraucherinnen und Verbrauchern ins Haus: Werbeprospekte großer Supermarktketten locken mit dem einen oder anderen Schnäppchen. In großen Lettern verspricht hier die EDEKA Handelsgesellschaft Minden-Hannover „Noch günstiger als im Discounter“. Doch die Realität sieht anders aus. „Wir haben die EDEKA-Angebote mit denen von Discountern im selben Zeitraum verglichen und bei verschiedenen der so beworbenen Lebensmitteln keinen Preisunterschied festgestellt“, sagt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Diese Tatsachenbehauptung ist in solchen Fällen objektiv falsch und irreführend.“
In einem anderen Prospekt wirbt EDEKA mit dem Slogan „Jede Woche so günstig wie im Discount“. Hier zeigt jedoch der Vergleich: Einige Discounter-Produkte sind in derselben Woche günstiger. „Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich nicht selten auf der Grundlage solcher Werbeversprechen für einen Supermarkt“, betont Schönbohm. „Diese Entscheidung hätten sie wahrscheinlich nicht getroffen, wären ihnen die falschen und irreführenden Behauptungen bewusst gewesen.“
Vermeintliche Preisersparnisse
„Sie sparen 0,30 €“ – auch mit solchen vermeintlichen Rabatten wirbt das Unternehmen in einem seiner Prospekte. Es ist jedoch nicht klar, ob sich das Angebot auf einen früheren Preis bezieht oder damit die Preise von Mitbewerbern verglichen werden. „Da es keinerlei Bezugspunkt gibt, ist diese Aussage mehrdeutig und aus unserer Sicht irreführend“, sagt Schönbohm. „Dreist ist vor allem, dass Lebensmittelhändler gezielt ausnutzen, wie sehr viele Menschen momentan auf günstige Preise angewiesen sind.“
Sollte sich die EDEKA Handelsgesellschaft Minden-Hannover mbh weigern, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und auf irreführende beziehungsweise unzulässige vergleichende Werbung dieser Art zukünftig zu verzichten, wird die Verbraucherzentrale Niedersachsen weitere rechtliche Schritte prüfen.
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