28.07.2025

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Abo ohne Zustimmung: Ärger mit ungewollten Verträgen

Verbraucherzentrale mahnt klarmobil ab

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Telekommunikationsanbieter klarmobil GmbH wegen untergeschobener Verträge und der Aufforderung zur Zahlung unbestellter Produkte abgemahnt. Auslöser war der Fall eines Verbrauchers, dem ohne Zustimmung kostenpflichtige Dienste in Rechnung gestellt wurden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was Betroffene tun können. 

„Immer wieder versuchen Telekommunikationsanbieter, ihren Kundinnen und Kunden am Telefon Verträge oder Angebote unterzuschieben“, sagt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dabei sei ein häufig wiederkehrendes Muster erkennbar: „Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten Werbeanrufe mit vermeintlich verlockenden Angeboten und willigen ein, dass ihnen Infomaterialien zugesendet werden. Später bemerken sie bei einem Blick auf die Rechnung, dass bereits ein Abo läuft, das sie nie abgeschlossen haben.“

Informationen gefordert, Vertrag bekommen

Im vorliegenden Fall hat die klarmobil GmbH einem niedersächsischen Verbraucher am Telefon Zusatzprodukte zu seinem Mobilfunkvertrag angeboten: ein Abo einer Hörbuch-App sowie einen Virenschutz. Die Informationen zum Angebot sollte er per Mail bekommen und sich im Anschluss für oder gegen ein Abo entscheiden. Entgegen den Aussagen am Telefon erhielt er jedoch vom selben Tag eine Auftragsbestätigung im Online-Kundenpostfach, in der klarmobil von einem abgeschlossenen Vertrag ausging. Nach Ablauf eines kostenlosen Probezeitraums wurden monatliche Entgelte von 9,99 Euro abgebucht – für Dienste, die der Betroffene gar nicht bestellt hatte. Dieses Verhalten hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen abgemahnt.

Irreführende Kommunikation ist verboten

Rechtsexpertin Jana von Bibra erklärt: „Wirksam ist ein Vertrag erst, wenn ein Angebot explizit angenommen wird – und dafür sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher immer Zeit nehmen, schriftliche Informationen anfordern, diese in Ruhe lesen und dann entscheiden. Anbieter dürfen ihre Kundinnen und Kunden nicht durch irreführende Kommunikation in unerwünschte Verträge oder gar zur Zahlung nicht bestellter Produkte drängen.“ 

Hilfe für Betroffene

Wer den Verdacht hat, ebenfalls in einem unerwünschten Vertrag zu stecken, kann sich kostenfrei von der Verbraucherzentrale Niedersachsen beraten lassen – vor Ort, telefonisch und per Video. Zudem steht ein Musterbrief zur Verfügung, mit dem sich Betroffene gegen solche Verträge wehren können: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/musterbrief-handyabos

Auch ungewünschte Werbeanrufe müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einfach so hinnehmen. Ein Anbieter darf seine Kundinnen und Kunden nur zu Werbezwecken anrufen, wenn sie zugestimmt haben. Diese Einwilligung können sie jederzeit widerrufen. Auch dafür bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen ein kostenfreies Musterschreiben an: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/musterbrief-widerspruch-gegen-direktmarketing.

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