Amazon Prime: BGH erklärt Preiserhöhungsklausel für unwirksam, Sammelklage läuft weiter
Amazon erhöhte 2022 die Preise für Amazon Prime. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will mit einer Sammelklage zu viel gezahlte Beträge zurückholen. Der BGH erklärt die Preisanpassungsklausel nun für unwirksam. Dadurch sieht sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bestärkt.

- Der BGH hat die Grundlage für die Prime-Preiserhöhung von 2022 für unwirksam erklärt und damit die Position der Verbraucherzentrale gestärkt.
- Wer 2022 von der Preiserhöhung bei Amazon Prime oder Prime Student betroffen war, kann sich weiterhin der Sammelklage anschließen.
- Über den Klage-Check und einen kostenlosen Eintrag ins Klageregister können Betroffene ihre Chance auf eine Rückzahlung sichern.
Update 2. Oktober 2026: Preiserhöhung bei Amazon Prime unwirksam: Das bedeutet das BGH-Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 1. Oktober 2026 (Az. III ZR 205/25) die von Amazon für die Prime-Preiserhöhung 2022 verwendete Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Klausel gegen das Transparenzgebot, weil für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht hinreichend klar erkennbar war, welche Rechte ihnen bei einer angekündigten Preiserhöhung zustehen. Insbesondere blieb unklar, ob Abonnenten die Preiserhöhung lediglich durch Kündigung oder auch durch einen einfachen Widerspruch verhindern konnten.
Das Urteil erging zwar in einem parallelen Unterlassungsklageverfahren, betrifft aber dieselbe Klausel, auf die Amazon die Prime-Preiserhöhungen im September 2022 gestützt hatte. Die Verbraucherzentrale NRW sieht sich dadurch auch in ihrer anhängigen Sammelklage bestärkt, mit der betroffene Prime-Mitglieder die Rückzahlung der aufgrund der Preiserhöhung gezahlten Mehrbeträge erreichen wollen. Betroffene können sich weiterhin ins Klageregister eintragen und damit ihre Chance auf eine Rückzahlung sichern. Die Registrierung ist kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko möglich.
Klage-Check durchführen, ins Klageregister eintragen
- Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen Amazon mitmachen können.
- Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.
Preiserhöhungen der Prime Mitgliedschaften im September 2022
Betroffen sind die Preiserhöhungen der Prime-Mitgliedschaft und der Prime-Student-Mitgliedschaft aus dem Jahr 2022. Die Preise wurden bei jährlicher Zahlweise von 69 Euro auf 89,90 Euro und bei monatlicher Zahlweise von 7,99 Euro auf 8,99 Euro erhöht. Bei Prime-Student wurde von 34 Euro auf 44,90 Euro jährlich und von 3,99 Euro auf 4,49 Euro monatlich erhöht.
Amazon hat bei bestehenden „Amazon Prime“-Abonnements die Preise erhöht, ohne vorher die Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen.
Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Preiserhöhung für unzulässig. Nach ihrer Auffassung benachteiligt die zugrunde liegende Vertragsklausel die Kundinnen und Kunden unangemessen und ist zudem nicht transparent. Deshalb geht sie rechtlich gegen Amazon vor.
Gegenstand der Sammelklage ist die Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 für bestehende Prime-Abos – sowohl mit monatlicher als auch jährlicher Zahlung, einschließlich Prime-Student-Abos. Neuverträge sind nicht betroffen.
Ziel der Sammelklage ist es, dass Amazon die zu viel gezahlten Abo-Gebühren zurückerstattet. Gleichzeitig soll gerichtlich klargestellt werden, dass Amazon die Preise nicht einfach einseitig erhöhen durfte.
Wie viel Geld einzelne Betroffene zurückerhalten können, hängt davon ab, wie lange der erhöhte Preis gezahlt wurde und welche Zahlungsart vereinbart war. Amazon soll jeweils die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Preis und dem erhöhten Preis erstatten.




