Update: Sammelklage Amazon Prime – Gericht weist Klage ab, Revision zum BGH

Stand: 19. August 2026

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon wegen der Einführung von Werbeunterbrechungen in erster Instanz abgewiesen. Die Verbraucherzentrale Sachsen legt Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Damit geht die rechtliche Auseinandersetzung um Verbraucherrechte in laufenden Streaming-Abos weiter.

  • Das BayObLG hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen wegen der Einführung von Werbeunterbrechungen am 17. Juli 2026 abgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die Verbraucherzentrale Sachsen legt Revision zum BGH ein.
  • Das Landgericht München sah das Ende 2025 anders: Die Einführung von Werbung in Filmen und Serien bei Amazon Prime Video vom Februar 2024 sei unzulässig.
  • Das Klageregister für die Sammelklage ist seit dem 9. Juni 2026 geschlossen. Insgesamt haben sich rund 330.000 Verbraucherinnen und Verbraucher der Sammelklage angeschlossen.
  • Amazon passte sein Angebot einseitig an: Entweder müssen Kundinnen und Kunden für die Nutzung von Prime-Videos Werbeeinblendungen akzeptieren oder monatlich 2,99 Euro Mehrkosten für werbefreies Streaming zahlen. 

Die Verbraucherzentrale Sachsen legt Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Damit geht die rechtliche Auseinandersetzung um Verbraucherrechte in laufenden Streaming-Abos weiter. 

Aktueller Stand: BayObLG weist Sammelklage ab – Revision zum BGH

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon mit Urteil vom 17. Juli 2026 (Az. 102 VKl 1/24 e) abgewiesen. Das Gericht sah die Voraussetzungen der geltend gemachten Schadensersatzansprüche nicht als erfüllt an. Es sah in der Sache weder eine vertragliche Vereinbarung über eine (unterbrechungs-)werbefreie Nutzung von Prime Video noch einen Produktmangel nach den gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte.

Das Verfahren geht weiter, denn die Verbraucherzentrale Sachsen lässt die Entscheidung nun vom BGH im Wege der Revision überprüfen. Sie strebt damit eine höchstrichterliche Klärung an, welche Rechte Streaming-Abonnentinnen und -Abonnenten bei Änderungen in laufenden Verträgen haben: Zur Einordnung der Verbraucherzentrale Sachsen.

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geschlossen

UPDATE 18. August 2026: Die reguläre Frist zur Eintragung in das Klageregister ist am 9. Juni 2026 abgelaufen. 329.903 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich der Sammelklage angeschlossen. Nach der Klageabweisung durch das BayObLG am 17. Juli 2026 geht das Verfahren nun in die Revision zum Bundesgerichtshof.

Worum geht es bei der Sammelklage?

Amazon Prime schaltet seit dem 5. Februar 2024 auf seinem Video-Streaming-Dienst Werbung. Nutzerinnen und Nutzer von Amazon Prime wurden Anfang Januar 2024 darüber informiert. Amazon machte seinen Kundinnen und Kunden ein Angebot: Gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat könnten weiterhin werbefrei streamen.

Wer den Aufpreis nicht zahlt, streamt mit Werbeunterbrechungen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Einführung von Werbung bei Prime Video für rechtswidrig und reichte 2024 eine Sammelklage für alle Betroffenen ein. Die Anmeldefrist ist inzwischen abgelaufen; für die registrierten Verbraucherinnen und Verbraucher wird das Verfahren in der Revision fortgeführt.

Wer nimmt an der Sammelklage gegen Amazon Prime teil?

Die reguläre Anmeldefrist ist seit dem 9. Juni 2026 abgelaufen. Eine neue Anmeldung zur Sammelklage ist daher nicht mehr möglich. Für die wirksam registrierten Verbraucherinnen und Verbraucher läuft das Verfahren mit der Revision weiter. An der Sammelklage nehmen sowohl Kundinnen und Kunden teil, die das Zusatz-Abo für werbefreies Streamen abgeschlossen haben, als auch die, die die 2,99 Euro nicht zusätzlich bezahlen und seit Februar 2024  mit Werbeunterbrechungen streamen.

Parallelverfahren: LG München I sah es anders als das BayObLG

Parallel dazu hatte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet, nachdem Amazon die Einführung von Werbeunterbrechungen gegenüber Ihren Kundinnen und Kunden per E-Mail ankündigte. Dabei geht es um eine Unterlassungsklage. Hierzu urteilte am 16.12.2025 das Landgericht München I (Aktenzeichen: 33 O 3266/24), dass die zustimmungslose Einführung von Werbung in Filmen und Serien bei Amazon Prime Video unzulässig war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und Amazon hat hiergegen Berufung eingelegt. 

Was änderte sich bei Amazon Prime Video? 

Bislang konnten Amazon Prime Video-Nutzerinnen und -Nutzer ausgewählte Inhalte werbefrei ansehen. Nun stehen zwei Optionen zum Streamen der angebotenen Videos zur Verfügung:

  1. Beim Stream wird Ihnen Werbung eingeblendet oder
  2. Sie streamen weiterhin werbefrei. Dafür müssen Sie allerdings 2,99 Euro pro Monat mehr zahlen.

Durch die Änderungen steht die werbefreie Option nur noch gegen eine Gebühr zur Verfügung. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das eine versteckte Preiserhöhung: Die bloße Information über die Änderung ist laut vzbv nicht ausreichend, denn: Die Einführung von Werbung stellt eine erhebliche Änderung der Vertragsbedingungen dar. Laut vzbv müssten Kundinnen und Kunden der Änderung ausdrücklich zustimmen. Amazon hat lediglich ein Informationsschreiben versendet, in dem steht, dass die Änderung ab 5. Februar 2024 wirksam wird.

Deshalb hatte der vzbv Unterlassungsklage gegen Amazon eingereicht, damit das Vorgehen für die Zukunft untersagt wird. In erster Instanz gewann der vzbv, wegen verbleibender Rechtsmittel ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.

vzbv tritt für Ihre Verbraucherrechte ein

Der vzbv hatte zuvor eine Abmahnung an die Amazon Digital Germany GmbH gesendet. Kundinnen und Kunden von Amazon sollen fair behandelt und deren Verbraucherrechte geschützt werden. 

Was bedeutet die Änderung für Sie?

Sie wollen weiterhin Prime Videos streamen? Dann bedeutet dies aktuell eine Preiserhöhung von 2,99 Euro, wenn Sie Inhalte ohne Werbeunterbrechungen schauen möchten. Oder Sie zahlen weiterhin den gewohnten Betrag – dann allerdings mit Werbeeinblendungen.

Verbraucherzentrale Sachsen führt Sammelklage gegen Amazon – Revision zum BGH

Auch die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Einführung von Werbung beim Streamingdienst Prime Video für rechtswidrig und reichte im Jahr 2024 eine Sammelklage ein. Ziel ist, dass Betroffene, die sich der Klage angeschlossen haben, im Erfolgsfall einen Teil ihrer AboKosten zurückerstattet bekommen. Das BayObLG hat die Klage am 17. Juli 2026 abgewiesen. Die Verbraucherzentrale Sachsen legt Revision zum Bundesgerichtshof ein und strebt eine höchstrichterliche Klärung an. Für die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Verfahren daher noch nicht abgeschlossen. Mehr Informationen zur Sammelklage gegen Amazon finden Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen. 

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