Einschränkung bei Videoformaten von Disney+ - das können Betroffene tun

Fernseher mit Disney+ Startbildschirm

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Dolby Vision trotz Premium Abo: Aus Sicht der Verbraucherzentrale ein Mangel. Sie müssen nicht den vollen Preis zahlen, können Geld anteilig zurückfordern.
  • Achten Sie auf Werbeversprechen: Fehlt es an Transparenz bei Einschränkungen, kann die Werbung irreführend sein. Prüfen Sie Ihre Ansprüche.
Stand: 18.03.2026

Disney+ wirbt bei einem Premium-Abonnement mit besserer Bildqualität. Der Verbraucherzentrale liegen Beschwerden vor, nach denen zugesicherte Eigenschaften plötzlich fehlen. Was Betroffene tun können? Das erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Mit der Option Dolby Vision bewirbt der Streamingdienst Disney+ sein Premium Abonnement. Doch vor einigen Wochen verschwand die Funktion unerwartet und ohne vorherige Ankündigung durch Disney+. Hintergrund war offenbar ein Rechtsstreit mit einem US-amerikanischen Unternehmen. Ob und wann die Funktion wieder zur Verfügung steht, scheint nicht klar. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen dazu, für den entsprechenden Zeitraum Geld zurückzufordern. 

Kein Dolby Vision? Fordern Sie anteilig Geld zurück

Aus Sicht der der Verbraucherzentrale handelt es sich beim Wegfall der Dolby Vision Funktion um einen Mangel. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund der Dienst die Funktion abgeschaltet hat beziehungsweise abschalten musste. Allein Disney+ ist dafür verantwortlich, die vertraglich zugesicherte Leistung auch zu erbringen. 

Für die Zeit, in der Ihnen die vertraglich vereinbarte Qualität nicht zur Verfügung stand oder steht, müssen Sie nicht den vollen Abo-Preis zahlen. Sie können einen Teil des gezahlten Betrages zurückfordern. Dafür können Sie gern die kostenfreie Musterformulierung der Verbraucherzentrale nutzen.

Disney+ wegen irreführender Werbung zu Dolby Atmos abgemahnt

Disney + ist der Verbraucherzentrale in einer weiteren Angelegenheit negativ aufgefallen. Der Streamingdienst verwendet für sein Premium-Abonnement den Werbespruch „Unterstützt Dolby Atmos“. Er weist jedoch nicht ausreichend transparent darauf hin, dass die hohe Tonqualität für viele Tonspuren nicht zur Verfügung steht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Anbieter daher wegen irreführender Werbung vor kurzem abgemahnt. Eine Rückmeldung steht noch aus.

Auch hier wird eine Funktion beworben, die nur sehr eingeschränkt zur Verfügung steht. Das könnte – ebenso wie der nachträgliche Wegfall der hohen Bildqualität – ein Mangel sein, der zur Rückforderung berechtigt. Eine gute Berechnungsgrundlage ist aus unserer Sicht die preisliche Differenz zwischen dem Premium- und dem Standard-Abonnement.

Musterformulierung: Beschwerde und Minderung

Betreff: Beschwerde zum Premium-Abo – Forderung auf anteilige Rückerstattung der Abo-Gebühren

Kundennummer: [Ihre Kundennummer] 
E-Mail-Adresse des Kontos: [Ihre E-Mail-Adresse]
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nutze seit dem [Datum] Ihr Premium-Abonnement. Ich habe mich bewusst für dieses teurere Modell entschieden, um die beworbene Bildqualität (4K UHD/HDR) sowie die Tonqualität (Dolby Atmos) nutzen zu können.

Leider muss ich feststellen, dass die zugesicherten Eigenschaften meines Abonnements derzeit nicht im vereinbarten Umfang zur Verfügung stehen:

  1. Eingeschränkte Bildqualität: Aufgrund Ihres rechtlichen Konflikts mit dem Unternehmen InterDigital ist die Bildqualität bei zahlreichen Premium-Inhalten derzeit deutlich reduziert.
  2. Fehlende Tonqualität (Dolby Atmos): Sie bewerben das Premium-Abo mit Dolby Atmos. Es wird jedoch nicht transparent darauf hingewiesen, dass diese Qualität für die deutsche Tonspur bei einem Großteil der Inhalte gar nicht zur Verfügung steht.

Nach geltendem Verbraucherrecht stellt dies einen Mangel an der digitalen Dienstleistung dar. Werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht, steht mir als Kunde eine angemessene Preisminderung zu.

Ich fordere Sie daher auf:

  • Die volle beworbene Qualität umgehend wiederherzustellen.
  • Mir die Differenz zwischen dem Standard-Abo und dem Premium-Abo für den Zeitraum der Einschränkungen (seit [Monat/Jahr]) zu erstatten.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde und informieren Sie mich innerhalb von 14 Tagen über die veranlasste Gutschrift.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

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