EGYM Wellpass GmbH: Dürfen die neuen AGB Plus1-Mitglieder auf 10 Check-ins begrenzen?
EGYM Wellpass will die Plus1-Mitgliedschaft deutlich einschränken: Ab November 2026 sollen nur noch zehn Check-ins pro Monat möglich sein. Ob diese Änderung ohne ausdrückliche Zustimmung wirksam ist, erscheint aus Sicht der Verbraucherzentrale zweifelhaft.

- EGYM Wellpass möchte insbesondere die Nutzung der Plus1-Mitgliedschaft ab November 2026 auf zehn Check-ins pro Monat begrenzen.
- Die Einführung eines monatlichen Check-in-Limits stellt eine deutliche Verschlechterung der bisherigen Plus1-Mitgliedschaft dar.
- Aus Sicht der Verbraucherzentrale bestehen erhebliche Zweifel, ob eine solche Leistungsreduzierung gegenüber bestehenden Mitgliedern ohne ausdrückliche Zustimmung wirksam eingeführt werden kann.
- Wir meinen: Ohne ausdrückliche Zustimmung bleibt es grundsätzlich bei den bisherigen Vertragsbedingungen. Betroffene Plus1-Mitglieder sollten der angekündigten Vertragsänderung vorsorglich ausdrücklich widersprechen, wenn sie damit nicht einverstanden sind.
Darf EGYM Wellpass die Plus1-Mitgliedschaft ohne ausdrückliche Zustimmung auf 10 Check-ins begrenzen?
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale bestehen erhebliche Zweifel daran, dass EGYM Wellpass die Nutzungsmöglichkeiten bestehender Plus1-Mitglieder ohne ausdrückliche Zustimmung einschränken darf. Die bisher unbegrenzte Nutzung gehört zu den wesentlichen Leistungen der Plus1-Mitgliedschaft. Ob eine derart weitreichende Änderung allein durch Schweigen der Betroffenen wirksam werden kann, erscheint rechtlich fraglich.
Was ist EGYM Wellpass?
EGYM Wellpass ist ein Firmenfitness-Angebot. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit Wellpass ab. Dadurch erhalten Beschäftigte Zugang zu einem großen Netzwerk von Fitnessstudios, Schwimmbädern, Yoga- oder Wellnessangeboten sowie zu digitalen Fitnessangeboten. Die Kosten übernimmt der Arbeitgeber ganz oder teilweise.
Hauptmitglieder können eine weitere Person zu einer kostenpflichtigen Plus1-Mitgliedschaft einladen. Plus1-Mitglieder schließen einen eigenen Vertrag mit EGYM Wellpass. Die Plus1-Mitgliedschaft ist an die Mitgliedschaft des Hauptmitglieds gekoppelt.
Was ändert sich für Plus1-Mitglieder bei EGYM Wellpass ab November 2026?
Zum 1. November 2026 will EGYM Wellpass seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern. Besonders betroffen sind Plus1-Mitglieder: Künftig sollen ihnen nur noch 10 Check-ins pro Monat zur Verfügung stehen. Bislang können sie die Angebote grundsätzlich unbegrenzt nutzen.
Nach den Mitteilungen des Unternehmens sollen die Änderungen automatisch zum 1. November in Kraft treten. Wer damit nicht einverstanden ist, soll seine Mitgliedschaft bis zum 15. Oktober 2026 zu Ende Oktober kündigen. Über die geplante Änderung informiert EGYM Wellpass seine Mitglieder seit Mitte September 2026.
Die Verbraucherzentrale sieht das Vorgehen in mehreren Punkten kritisch.
Warum ist das Vorgehen von Wellpass aus Verbrauchersicht problematisch?
Erhebliche Einschränkung der bisherigen Leistungen
Bisher können Plus1-Mitglieder die für sie verfügbaren Angebote ohne Check-in-Limit nutzen. Die Begrenzung auf zehn Check-ins pro Monat verändert einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale handelt es sich um eine erhebliche Leistungsänderung. Solche Änderungen kann ein Unternehmen grundsätzlich nicht einseitig vornehmen. Sie bedürfen der Zustimmung beider Parteien (§ 311 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 145 ff. BGB).
Zweifel an einer Zustimmung durch Stillschweigen
Rechtlich fragwürdig erscheint außerdem, dass die erhebliche Leistungsänderung allein dadurch wirksam werden soll, dass Sie nicht reagieren. Die Verbraucherzentrale vertritt die Auffassung, dass Schweigen bei einer derart weitreichenden Änderung nicht ausreicht, um einer Vertragsänderung zuzustimmen.
Keine echte Wahlmöglichkeit
Hinzu kommt, dass Betroffene nach der Ankündigung offenbar nur zwischen der Akzeptanz und einer Kündigung wählen können.
Es wird nicht darauf hingewiesen, dass Betroffene der Vertragsänderung auch widersprechen und an den bisherigen Vertragsbedingungen festhalten können. Eine AGB-Klausel, nach der Änderungen bei ausbleibendem Widerspruch als genehmigt gelten sollen, dürfte rechtlich angreifbar sein, wenn sich dadurch wesentliche Vertragsinhalte ändern.
Was sollten betroffene Plus1-Mitglieder jetzt tun?
- Der Vertragsänderung widersprechen: Widersprechen Sie der angekündigten Vertragsänderung ausdrücklich, wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind. Machen Sie zugleich deutlich, dass Sie davon ausgehen, dass die bisherigen Vertragsbedingungen unverändert weiter gelten.
- Vertragsunterlagen sichern: Bewahren Sie die Änderungsmitteilung sowie alle Vertragsunterlagen auf. Damit können Sie den bisherigen Vertragsinhalt dokumentieren.
- Nicht vorschnell kündigen: Wollen Sie die Plus1-Mitgliedschaft weiterhin nutzen? Dann prüfen sie zunächst, ob die Änderungen überhaupt wirksam eingeführt werden können. Eine sofortige Kündigung ist nicht zwingend erforderlich.
- Einschränkungen dokumentieren: Sollte EGYM Wellpass auf die begrenzte Nutzung von 10 Check-ins pro Monat beharren, sollten Betroffene dies dokumentieren.
Wichtig: Ein Widerspruch bedeutet nicht automatisch, dass die Plus1-Mitgliedschaft dauerhaft zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt werden muss. Nach den bisherigen AGB kann EGYM Wellpass GmbH die Plus1-Mitgliedschaft grundsätzlich auch selbst ordentlich kündigen.
Verbraucherzentrale hilft bei Problemen mit EGYM Wellpass
Wendet EGYM Wellpass trotz Ihres Widerspruchs die neuen Bedingungen an oder haben Sie Fragen zu Ihren Rechten als Plus1-Mitglied, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Dort erhalten Sie Unterstützung bei der rechtlichen Einordnung Ihres Falls und dem weiteren Vorgehen.
FAQ zur EGYM-Wellpass-AGB-Änderung
Ab wann soll das neue Check-in-Limit gelten?
Nach den Angaben von EGYM Wellpass sollen die geänderten AGB zum 1. November 2026 in Kraft treten. Für Plus1-Mitglieder ist dann ein Limit von zehn Check-ins pro Monat vorgesehen.
Muss ich den neuen EGYM-Wellpass-AGB zustimmen?
Aus Sicht der Verbraucherzentrale bestehen erhebliche Zweifel, ob eine so weitreichende Einschränkung der bisherigen Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung wirksam eingeführt werden kann.
Kann ich den Änderungen widersprechen?
Ja. Betroffene Plus1-Mitglieder können der angekündigten Vertragsänderung ausdrücklich widersprechen, wenn sie mit der Leistungsreduzierung nicht einverstanden sind.
Darf EGYM Wellpass meine Plus1-Mitgliedschaft kündigen?
Nach den bisherigen Vertragsbedingungen kann EGYM Wellpass die Plus1-Mitgliedschaft grundsätzlich ordentlich kündigen. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies im Einzelfall geschieht, lässt sich derzeit nicht beurteilen.



