LemonSwan: Undurchsichtige Preisgestaltung zum Starterpaket sorgt für Unmut

Stand: 31. März 2026

Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich bei uns über die Online-Partnervermittlung LemonSwan. Grund dafür ist das „Starterpaket“, das das Unternehmen zusätzlich zur regulären Mitgliedschaft anbietet. Die Betroffenen konnten dies aber nicht erkennen und wollten gar kein Starterpaket - das können sie jetzt tun.

  • Bei Abschluss einer Mitgliedschaft Starterpaket ungewollt miterworben
  • Vertrag über das Starterpaket war für Betroffene gar nicht erkennbar

Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich bei uns über die Online-Partnervermittlung LemonSwan. Grund dafür ist das „Starterpaket“, das das Unternehmen zusätzlich zur regulären Mitgliedschaft anbietet. Die Betroffenen konnten dies aber nicht erkennen und wollten gar kein Starterpaket - das können sie jetzt tun.

Während des Bestellvorgangs ist nur der je nach gewähltem Produkt und Zahlungsmodus anfallende Abo-Preis deutlich zu erkennen. Die Kosten des Starterpakets verstecken sich in einer Aufzählung von Leistungen. Vor Abschluss der Bestellung erscheint der Hinweis im Kleingedruckten, eingebettet zwischen Angaben zur Mitgliedschaft und in hellgrauer Schrift auf weißem Hintergrund. 

Verbraucherinnen und Verbraucher berichten uns, sie hätten nicht bemerkt, ein solches Paket überhaupt zu buchen. Sie wollten dieses zudem nicht bestellen. 

Vertrag nicht wirksam zustande gekommen

LemonSwan fordert 139,95 Euro für das Starterpaket. Der Anbieter geht aber nicht transparent vor. Er behauptet zudem, das Widerrufsrecht sei erloschen. Doch auch das wäre aus unserer Sicht rechtlich angreifbar. Und ohne wirksamen Vertrag über eine bestimmte Leistung – wie in diesem Fall das Starterpaket – wäre ein Widerruf gar nicht erforderlich. Sie sollten diesen jedoch rein vorsorglich erklären und den Vertrag vorsorglich wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten.

Das heißt: Ist nie ein wirksamer Vertrag über ein Starterpaket zustande gekommen, müssen Sie dieses auch nicht bezahlen.

Betroffene sollten handeln

Sie sollten in jedem Fall aktiv werden. Teilen Sie dem Anbieter schriftlich mit, dass Sie keinen Vertrag über das Starterpaket gewollt und aus Ihrer Sicht auch nicht abgeschlossen haben. Fordern Sie diesbezüglich bereits geleistete Zahlungen zurück. 

Sie sind sich unsicher? Kommen Sie zu uns. Wir bieten Ihnen individuelle Beratung und Unterstützung an.

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