Partnervermittlung: Bessere Chancen beim Widerruf

Stand: 19. Januar 2026

Immer Ärger mit der Partnervermittlung – die Vertragslaufzeiten sind lang, die Widerrufsbedingungen schlecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verträge mit Online-Partnervermittlungen können widerrufen werden.
  • BGH stuft Widerrufsbedingungen als gesetzwidrig ein.
  • Wertersatzanspruch ist zeitanteilig zu errechnen.

Immer Ärger mit der Partnervermittlung – die Vertragslaufzeiten sind lang, die Widerrufsbedingungen waren schlecht. Wer einmal in der Maschinerie steckte, kam nur schwer wieder heraus. Doch damit ist dank eines Urteils des Bundesgerichtshofs Schluss.

Verträge bei Partnervermittlungen waren nach den Widerrufsbedigungen lange nur schwer zu widerrufen. Die Agenturen erstellten in den ersten Wochen zahlreiche Partnervorschläge und meinten, ihre Leistung damit erbracht zu haben. Wollten Betroffene den Vertrag widerrufen, verlangten die Anbieter einen hohen Wertersatz.

Diese Forderung entsprach häufig fast dem für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbarten Entgelt. Doch damit ist inzwischen Schluss. Der Bundesgerichtshof (BGH) stufte die bei manchen Anbietern lange geltenden Widerrufsbedingungen teilweise als rechtswidrig ein.

So urteilte der BGH

In dem Gerichtsfall vermittelte die Agentur der Verbraucherin nach Vertragsschluss drei Partnervorschläge. Die Kundin widerrief den Vertrag, erhielt jedoch weitere 17 Partner vorgeschlagen. Daher habe sie keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung, so die Agentur.

Der BGH sah dies anders, Urteil vom 6. Mai 2021, Az.: III ZR 169/20: Die Verbraucherin könne den Vertrag durchaus widerrufen. Nach dem Widerruf erhaltene Leistungen müsse sie nicht bezahlen. Außerdem sei der Wertersatzanspruch grundsätzlich zeitanteilig zu ermitteln.

Das Urteil zeigt, dass solche Wertersatzforderungen oftmals überzogen und die Vertragsbedingungen in vielen Fällen unwirksam sind.

Was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt tun können

  • Wer sich mit hohen Wertersatzforderungen konfrontiert sieht, sollte das nicht hinnehmen.
  • Versuchen Sie - unter Hinweis auf das zitierte Urteil - Ihr Geld zurückzuerhalten.
  • Bezahlen müssen Sie nur einen geringen Anteil für die Zeit vor dem Widerruf – in der Regel sind das nur wenige Tage.
  • Lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten.
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