Diese Reiseversicherungen brauchen Sie

Stand: 17. April 2025

Wer unverhofft eine lang ersehnte Reise nicht antreten kann oder einen Unfall im Urlaub hat, freut sich über die richtigen Reiseversicherungen im Gepäck. Erfahren Sie, welche Versicherungen Sie wirklich benötigen! 

  • Für gesetzlich Krankenversicherte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar.
  • Eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchkostenversicherung ist sinnvoll.
  • Eine Reisegepäckversicherung sowie eine Reisehaftpflicht- oder Reiseunfallversicherung benötigen Sie nicht.

Wer unverhofft eine lang ersehnte Reise nicht antreten kann oder einen Unfall im Urlaub hat, freut sich über die richtigen Reiseversicherungen im Gepäck. Erfahren Sie, welche Versicherungen Sie wirklich benötigen! 

Als gesetzliche Krankenversicherte haben Sie zwar nach dem Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU ein Recht auf Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern. Anfallende Zahlungen und Eigenanteile orientieren sich aber an den Gepflogenheiten des jeweiligen Landes. Dabei kann das Leistungsniveau der Versorgung niedriger ausfallen als in Deutschland.

Zudem kommen gesetzliche Krankenkassen für Krankentransporte beziehungsweise Rücktransporte nicht auf. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für gesetzlich Krankenversicherte also unverzichtbar. Auch Privatversicherte sollten überprüfen, ob ein Rücktransport mitversichert ist. Ansonsten können sie eine Zusatzpolice abschließen.

Sinnvolle Reiseversicherungen

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist sinnvoll

Auslandsreisekrankenversicherungen sind preisgünstig zu bekommen. Im Jahr zahlen Einzelpersonen ab circa 8 Euro und Familien mit Kindern sind ab 20 Euro geschützt. Achten Sie bei der Auswahl auf die Tarife: Dauert die Reise nicht länger als sechs oder acht Wochen, kostet eine Jahrespolice bei vielen Anbietern weniger als 10 Euro.

Reisen Sie für eine längere Zeit ins Ausland, benötigen Sie eine spezielle Police für lange Reisen, die – je nach Reisedauer – erheblich teurer ist. Einige Tarife beinhalten nur medizinisch notwendige Rücktransporte, anstatt medizinisch sinnvolle. Außerdem können bestimmte Behandlungen von den Leistungen ausgeschlossen sein.

Wer eine Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchkostenversicherung braucht

Auch vor dem Urlaub oder während der Reise kann Ihnen einiges passieren: zum Beispiel eine unerwartete schwere Krankheit, ein Unfall oder gar Tod in der Familie. Hier kann eine Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchkostenversicherung sinnvoll sein. Die Basisleistungen gewähren Ihnen vor Reiseantritt die Stornokosten.

Schauen Sie, ob zusätzlich auch Reiseabbruchkosten übernommen werden. Vergleichen Sie die Tarife, beispielsweise inwieweit die Mehrkosten einer veränderten Rückreise oder die Erstattung der nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen gedeckt sind.

Unnötige Reiseversicherungen

Reisegepäckversicherungen

Reisegepäckversicherungen sind eher unnötig. Denn in der Regel gilt Ihre eigene Sorgfaltspflicht: Haben Sie ihr Gepäck nicht allzeit im Blick, so genießen Sie keinen Versicherungsschutz. Zudem gibt es zahlreiche Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse in den Bedingungen und nicht jeder Schadensfall ist versichert. Oftmals besteht über Ihre eigene Hausratversicherung eine Teilrisikoabsicherung.

Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung

Eine Reisehaftpflichtversicherung benötigen Sie in der Regel nicht. Jeder sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Diese gilt weltweit. Auch eine Reiseunfallversicherung ist meist nicht sinnvoll. Um unfallbedingte Risiken abzudecken, eignet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung am besten. Diejenigen, für die ausnahmsweise eine private Unfallversicherung empfehlenswert ist, sollten einen Vertrag abschließen, der sie in allen Lebenslagen schützt.

Autoschutzbrief

Unter der Bedingung, dass Sie ihre große Reise mit dem Auto unternehmen oder sich einen Wagen im Ausland mieten wollen, können Sie im Einzelfall den Abschluss eines Autoschutzbriefes in Erwägung ziehen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung nach der so genannten "Mallorca-Klausel". Diese sieht vor, auch bei einem Schadensfall im Ausland die auftretenden Kosten zu decken. Die Versicherungssumme für den Mietwagen kann im Vergleich deutlich niedriger ausfallen.

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