Frühere Betreiberin des Online-Shops Midoya ist insolvent

Beiger, weißer und grüner BH auf rosa Plastikhintergrund
Stand: 26.01.2026

Update: Mit Beschluss vom 02.10.2025 hat das Amtsgericht Wolfsburg (Aktenzeichen: 25 IN 87/25) das eigentliche Insolvenzverfahren zum Betreiber des Onlineshops Midoya, die GS Brands GmbH, eröffnet. Zuvor befand sich die Firma bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Ulrike Sythes bestellt. Alle Gläubigerinnen und Gläubiger von Midoya können ihre Forderungen bei der Insolvenzverwalterin zur Insolvenztabelle anmelden. Der Online-Shop Midoya wird nach Angaben der Insolvenzverwalterin jedoch weiter betrieben – allerdings von einer anderen Firma, der Sattler Logistic Solutions GmbH, welche auch die Marke Midoya erworben hat.

Die Wolfsburger Firma GS Brands GmbH, die den Online-Shop Midoya gegründet hatte, befindet sich im Insolvenzverfahren. Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher? 

Die Firma GS Brands GmbH, Gründerin des Online-Shops Midoya, befindet sich seit dem 02.10.2025 im Insolvenzverfahren. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Ulrike Sythes (Dreyer Radtke Sythes) bestellt. Auf seiner Website gab das Unternehmen monatelang bekannt, sich sanieren und die Geschäfte fortführen zu wollen. Tatsächlich wird der Online-Shop Midoya inzwischen von einer anderen Firma fortgeführt, von der Sattler Logistic Solutions GmbH. Diese hat jedoch nicht die insolvente Firma GS Brands GmbH an sich übernommen. Was geschieht nun also mit dem Geld der Kundinnen und Kunden aus den Retouren an die GS Brands GmbH, auf das sie bereits seit längerem warten?

Geld zurück nach Widerruf? Fraglich!

Ihr Widerrufsrecht gilt auch im Falle einer Insolvenz. Theoretisch müsste Ihnen die Insolvenzverwalterin nach einem wirksamen Widerspruch den Kaufpreis zurückzahlen. Sie muss allerdings schauen, wie viel Geld ihr aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht und welche Verbraucherinnen und Verbraucher sie daraus bedienen kann. Häufig erhalten Betroffene nur einen Teil ihres Geldes zurück. 

Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden

Sie müssen Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Das gilt sowohl für bezahlte, aber nicht gelieferte Waren als auch für Schadensersatzforderungen. In der Regel kommt die Insolvenzverwalterin mit den entsprechenden Formularen auf alle Gläubiger zu. Fügen Sie der Anmeldung Belege wie Rechnungen, Überweisungsnachweise oder Nachweise des Retoureneingangs bei.

Muss ich bestellte Ware noch bezahlen?

Haben Sie von der GS Brands GmbH Ware erhalten, müssen Sie diese auch bezahlen. Der Kaufvertrag bleibt gültig. Stellen Sie die Zahlung ein, kann das rechtliche Folgen haben.

Was ist mit meinem Gewährleistungsrecht?

Ist die Ware von Beginn an mangelhaft, ist der Händler grundsätzlich innerhalb von 2 Jahren ab Kauf gewährleistungspflichtig. Er muss die Ware kostenlos reparieren oder austauschen. Die Insolvenzverwalterin entscheidet, ob sie reparieren oder austauschen lässt oder ob sie den Anspruch ablehnt. Lehnt sie ab, müssen Sie Ihre Forderung als Schadensersatzanspruch zur Insolvenztabelle anmelden.

Kann ich Gutscheine noch einlösen?

Forderungen aus Gutscheinen können Sie ebenfalls nur noch zur Insolvenztabelle anmelden. Sollte noch Geld vorhanden sein, bekommen Sie eine entsprechende Quote ausgezahlt. Wegen der geringen Insolvenzmasse geschieht dies erfahrungsgemäß nur selten.

Versuchen Sie, den Gutschein noch einzulösen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich an die Insolvenzverwalterin wenden. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt nicht zuletzt von der Höhe des Gutscheinbetrags ab.

Was hat es mit der Übernahme der Marke Midoya auf sich?

Wenn Sie jetzt beim Online-Shop Midoya etwas bestellen, schließen Sie Verträge mit der neuen Betreiberin ab, mit der Sattler Logistic Solutions GmbH. Diese muss ihnen nun die bestellte Ware liefern und ist gegebenenfalls auch für weitere Ansprüche zuständig, etwa im Bereich Gewährleistung. 

Um herauszufinden, ob Sie einen Vertrag noch mit der alten, insolventen Betreiberin GS Brands GmbH oder schon mit der neuen Betreiberin Sattler Logistic Solutions GmbH abgeschlossen haben, prüfen Sie die Angaben zur Firma auf Ihrer Bestellbestätigung. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

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