Gericht stoppt irreführende Werbung für Einschreiben

Stand: 16. September 2025

Die Verbraucherzentrale hat vor Gericht einen wichtigen Erfolg erzielt: Die Deutsche Post darf ihr Produkt „Einschreiben“ nicht länger mit dem Versprechen „Sicherer Versand für Ihre wichtigen Briefe“ in Verbindung mit „Geld oder Sachwerte verschicken“ bewerben, ohne klar auf die Haftungsgrenze hinzuweisen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Haftungsgrenze verschwiegen: Die Post warb auffällig für Einschreiben als sicheren Versandweg, verschwieg dabei aber die Haftungsbegrenzung von 25 Euro.
  • Verlust trotz Einschreiben: Eine Kundin erlitt über 300 Euro Schaden, erstatten wollte die Post nur 50 Euro.
  • Gericht bestätigt Unterlassungsverpflichtung: Der Anbieter hat sich verpflichtet, die beanstandete Werbung künftig zu unterlassen.
  • Mehr Transparenz erstritten: Dank unserer Klage wird die Werbung künftig keine falsche Sicherheit mehr suggerieren.

Per Einschreiben versandte Ausweisdokumente einer Verbraucherin gingen auf dem Postweg verloren– sie blieb auf Mehrkosten von über 300 Euro sitzen. Die Post wollte dafür lediglich 50 Euro „aus Kulanz“ erstatten. Nach Abmahnung und Klage konnte die Verbraucherzentrale erreichen, dass der Anbieter seine irreführende Werbung künftig unterlässt.

Beispiele für die Werbung der Post, Stand: 09.10.2024 unter der URL https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Beispiele für die Werbung der Post, Stand: 09.10.2024 unter der URL https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Diese Blickfangwerbung forderte aus unserer Sicht offensiv dazu auf, wichtige Briefe und Geld- oder Sachwerte per Einschreiben zu verschicken. Die Haftungsbegrenzung von 25 Euro war nur im Kleingedruckten zu finden. Für den Versand mit einer höheren Haftungsgrenze bietet die Post gegen einen höheren Aufpreis das Einschreiben Wert an.

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