Kein Glasfaseranschluss: Habe ich Anspruch auf schnelles Internet?

Stand: 06. November 2026

Der DSL-Vertrag gekündigt, kein Glasfaserausbau in Ihrer Straße und eine Alternative ist nicht in Sicht? Eine betroffene Familie fragt sich in dieser Situation: Habe ich ein Recht auf einen Glasfaseranschluss?

  • Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss gibt es nicht.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher haben jedoch Anspruch auf eine gesetzlich festgelegte Mindestversorgung mit Telefon und Internet.
  • Ob die Versorgung über Festnetz, Mobilfunk oder Satellit erfolgt, ist rechtlich unerheblich.

Gibt es ein Recht auf Glasfaser? 

Nein. Einen gesetzlichen Anspruch auf Glasfaser gibt es nicht. Verbraucherinnen und Verbraucher haben jedoch Anspruch auf eine angemessene Versorgung mit Telefonie und Internet. Die Nutzung von Diensten wie E-Mail, Suchmaschinen, Online-Banking, Videoanrufe, Streaming und das Arbeiten im Homeoffice muss möglich sein. 

Ihnen muss ein Mindestangebot an Internetgeschwindigkeit bereitgestellt werden. Dies umfasst eine Downloadgeschwindigkeit von mindestens 15 Megabit pro Sekunde und eine Uploadgeschwindigkeit von mindestens 5 Megabit pro Sekunde zu einem angemessenen Preis. Der liegt derzeit bei rund 35 Euro.

Entscheidend ist nicht die Technik, sondern dass die Versorgung sichergestellt ist. Die Bereitstellung kann über Festnetzleitungen (DSL, Kabel, Glasfaser), per Mobil- oder Satellitenfunk erfolgen. 

Wie kommt es dennoch zu einer Versorgungslücke?

Eine Familie lebt außerhalb einer geschlossenen Ortschaft in der Region Hannover. Ihr bisheriger DSL-Anbieter hat den Vertrag mit einer Übergangsfrist gekündigt und mitgeteilt, den Dienst einzustellen. Versuche einen Vertrag bei anderen DSL- oder Kabel-Anbietern abzuschließen scheiterten, weil keiner ohne Weiteres über das alte Kupferkabel versorgen kann 

Ein Glasfaseranschluss ist nicht vorhanden und wird in absehbarer Zeit auch nicht ausgebaut. Die Kosten für die Erschließung des Grundstücks in Einzellage werden sowohl beim eigenverantwortlichen Ausbau durch ein Unternehmen als auch im geförderten Ausbau der Kommune noch als zu hoch eingeschätzt. 

Ist die Mindestversorgung mit Telefon und Internet gewährleistet?

Laut dem Marktüberwachungstool der Bundesnetzagentur ist die Mindestversorgung potenziell vorhanden. Eine Versorgung könnte mit Mobilfunk möglich sein.  Allerdings stellt die Familie bei Messungen fest, dass mit einem mobilen Router die erforderlichen Mindestwerte nicht erreicht werden.  Die einzig verbleibende Möglichkeit ist Internet via Satelliten. Es gibt jedoch kaum leistungsstarke europäische Anbieter im Privatkundenbereich. Möglicherweise stellen dienstliche Vorgaben Ihres Arbeitgebers bezüglich der IT-Struktur im Homeoffice hier ein Problem dar. 

FAQ – Häufige Fragen zum Recht auf Glasfaser

Was kann ich tun, wenn an meinem Wohnort kein Glasfaseranschluss verfügbar ist?

Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Unternehmen einen Glasfaser-Ausbau planen oder nach welchen Kriterien der geförderte Ausbau erfolgt. Für Kommunen kann auch eine teilweise Förderung möglich sein. Förderangebote und -richtlinien ändern sich, so dass ein Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt doch förderfähig sein kann. Kontaktieren Sie das ausbauende Unternehmen, um die Konditionen für einen Anschluss zu erfahren. 

Was kann ich tun, wenn gar kein ausreichender Telefon- und Internetanschluss verfügbar ist?

Falls die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversorgung mit Telefonie und Internet unabhängig von der Technologie nicht gegeben ist, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Diese prüft die Versorgungssituation an Ihrem Wohnort.  Stellt Sie eine Unterversorgung fest, erfolgt eine Veröffentlichung im Amtsblatt, woraufhin Anbieter ein freiwilliges Angebot machen können. Geschieht dies nicht, kann sie Telekommunikationsunternehmen zur Bereitstellung eines Anschlusses verpflichten. 

Welche Voraussetzungen müssen für die Mindestversorgung erfüllt sein?

Für ein Verfahren bei der Bundesnetzagentur müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • An Ihrem Hauptwohnsitz ist keine ausreichende Versorgung mit Telefonie und Internet verfügbar. Nutzen Sie das Messtool zur Breitbandmessung, um die Geschwindigkeit des Internets festzustellen. 
  • Die gesetzlich festgelegte Mindestversorgung wird nicht erreicht. 
  • Sie sind offen für unterschiedliche technische Lösungen wie Festnetz, Mobilfunk oder Satellit.
  • Sie haben bereits versucht, bei Anbietern einen Anschluss zu angemessenen Bedingungen zu erhalten und sind gescheitert.
Zählt Satelliten- oder Mobilfunkinternet als ausreichende Internetversorgung?

Ja. Für die gesetzliche Mindestversorgung spielt die eingesetzte Technik keine Rolle. Kann die vorgeschriebene Leistung dauerhaft über Satellit, Mobilfunk oder einen Festnetzanschluss erbracht werden, gilt der Versorgungsanspruch grundsätzlich als erfüllt.

Politische Forderung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Der Ausbau von Glasfasernetzen erfolgt überwiegend eigenverantwortlich durch private Unternehmen. Diese entscheiden anhand der Wirtschaftlichkeit wo sie ausbauen. Weder das Telekommunikationsgesetz (TKG) noch andere Gesetze gewähren einen individuellen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss. 

Wo eigentlich gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden müssten, entstehen Versorgungslücken und Kosten, die einzelne Haushalte nicht tragen können. Die Ausbauplanung und die Entscheidung, für welche Gebiete eine Förderung beantragt wird, liegt bei den Kommunen mit den ausbauenden Unternehmen.  Gleichzeitig besteht keine Rechtspflicht, ein bestimmtes Gebiet aktiv erschließen zu lassen. 

Betroffene haben kaum Einfluss auf die Prozesse, zudem gibt es kaum aussichtsreiche Rechtsmittel, wenn ein Gebiet aus Wirtschaftlichkeitsgründen ausgeschlossen wird.

 Es muss eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Betroffene bei Kommunen geschaffen werden, die auf dem Weg zum Glasfaseranschluss begleitet und transparent über Möglichkeiten der Förderung aufklärt.  

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