Kreuzfahrt nach Unfall abgebrochen - Diese Ansprüche haben Reisende der "Mein Schiff 3"

Stand: 28. Oktober 2026

Nach dem vorzeitigen Abbruch der Kreuzfahrt mit der "Mein Schiff 3" am 25. Oktober 2026 fragen sich Betroffene, welche Ansprüche sie geltend machen können. Die Verbraucherzentrale erklärt, wann Rückzahlung und Schadensersatz möglich sind und worauf Reisende jetzt achten sollten.

  • Melden Sie den Reisemangel umgehend beim Reiseveranstalter und verlangen Sie innerhalb eines Tages Abhilfe.
  • Fordern Sie die vollständige Rückzahlung des Reisepreises, da die Kreuzfahrt wegen des Unfalls praktisch nicht durchgeführt werden konnte.
  • Prüfen Sie zusätzliche Schadensersatzansprüche, etwa für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit oder vergebliche Anreisekosten.

Was ist auf der "Mein Schiff 3" passiert?

Für mehr als 2.400 Passagiere endete die Kreuzfahrt mit der "Mein Schiff 3" kurz nach der Abfahrt in Bremerhaven vorzeitig. Nach einer Kollision mit zwei Containerschiffen wurde das Kreuzfahrtschiff beschädigt und muss zur Reparatur in eine Werft. Für betroffene Reisende stellt sich nun die Frage, welche Rechte sie nach dem Abbruch der Kreuzfahrt haben und ob sie den Reisepreis zurückerstattet bekommen.

Unter welches Reiserecht fällt eine Kreuzfahrt?

Eine Kreuzfahrt gilt rechtlich als Pauschalreise. Für Reisende ist das ein wichtiger Vorteil: Treten während einer Pauschalreise Probleme auf, muss sich Ihr Reiseveranstalter um Abhilfe kümmern. Können vereinbarte Reiseleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, haben Betroffene unter Umständen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder auch auf Schadensersatz.

Handelt es sich um einen Rücktritt vor Reisebeginn oder um einen Reisemangel?

Die Kreuzfahrt beginnt spätestens mit der Einschiffung der Passagiere. Da sich der Unfall erst nach dem Ablegen des Schiffes ereignet hat, liegt kein Rücktritt vor Reisebeginn vor. Vielmehr handelt es sich um einen Reisemangel während der laufenden Pauschalreise, so dass die Vorschriften über Rechte bei Reisemängeln Anwendung finden. 

Derzeit ist noch unklar, auf welcher Grundlage die Reiseveranstalter den Betroffenen eine Erstattung anbieten werden. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale spricht einiges dafür, dass sich Ansprüche aus den Regelungen des Pauschalreiserechts ergeben und dass rein freiwillige Leistungen "aus Kulanz“ nicht als solche akzeptiert werden müssen.

Welche Rechte haben Betroffene nach dem Abbruch der Kreuzfahrt?

  • Betroffene sollten den Reisemangel unverzüglich und nachweisbar beim Reiseveranstalter melden.  Das gilt auch dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Veranstalter über den Unfall bereits informiert sind. Fordern Sie schnelle Abhilfe und setzen Sie eine Frist von einem Tag. In dieser Situation dürfte eine solche Frist ausreichend sin.
  • Kann der Reiseveranstalter den Mangel nicht beseitigen, etwa durch kurzfristige Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzschiffes, stehen Ihnen weitere Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht zu.
  • Da der Abbruch eine erhebliche Beeinträchtigung der Pauschalreise darstellt, können Sie die Reise kündigen, wenn der Veranstalter den Mangel nicht beheben kann (§ 651l BGB).
  • Unabhängig von einer Kündigung kommt zudem eine Reisepreisminderung in Betracht. Wurden wesentliche Reiseleistungen der Kreuzfahrt nicht erbracht, sollten Sie auf einer vollständigen Erstattung des Reisepreises bestehen.

Kann ich auch Schadensersatz verlangen?

Ja, bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Pauschalreise können Reisende einen Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit haben. Darüber hinaus können Sie unter Umständen weitere Schäden geltend machen, beispielsweise Kosten für die Anreise nach Bremerhaven, für eine vorzeitige Abreise oder für andere vergebliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Reise entstanden sind.

Was gilt für bereits gebuchten Reisen auf "Mein Schiff 3"?

Derzeit ist unklar, wann die "Mein Schiff 3" wieder zum Einsatz kommen kann.  Wer in den kommenden Wochen oder Monaten eine Reise mit der „Mein Schiff 3“ gebucht hat, sollte nach Einschätzung der Verbraucherzentrale die Reise nicht vorschnell selbst stornieren. Ein eigener Rücktritt kann je nach Buchungsbedingungen mit Stornokosten verbunden sein. 

Reisende sollten die Informationen von TUI Cruises abwarten. Das Unternehmen ist gefordert, betroffene Reisende zeitnah über mögliche Reiseänderungen, Ersatzangebote oder Absagen zu informieren.

FAQ zu Unfall der TUI "Mein Schiff 3 "

Unter welches Reiserecht fällt eine Kreuzfahrt?

Kreuzfahrten gelten als Pauschalreisen. Treten während der Reise Probleme auf, muss sich der Reiseveranstalter darum kümmern.

Liegt ein Rücktritt vor Reisebeginn oder ein Reisemangel vor?

Da sich der Unfall erst nach dem Einschiffen der Passagiere ereignet hat, handelt es sich nicht um einen Rücktritt vor Reisebeginn, sondern um einen Reisemangel während der laufenden Pauschalreise.

Bekommen Betroffene den Reisepreis zurück?

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sprechen gute Gründe dafür, dass betroffene Reisende Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht geltend machen können. Ob die Erstattung auf dieser Grundlage oder freiwillig aus Kulanz erfolgt, ist derzeit noch unklar.

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