Wenn Sie das Geld trotz eines Briefes an das Abo-Unternehmen nicht zurückbekommen haben, dann können Sie sich auch an Ihren eigenen Telefonanbieter wenden.
Ein Handy-Abo kann man sich schnell versehentlich einhandeln, zum Beispiel durch Klick auf eine Werbeanzeige. Mit dieser Vorlage können Sie das Abo kündigen und schon bezahltes Geld zurückfordern.
Ein Umzug ist nicht unbedingt ein Grund, einen Telefon- oder Internetvertrag fristlos zu kündigen. Wenn die bisherige Leistung an dem neuen Wohnort aber gar nicht verfügbar ist, dann können Sie mit dieser Vorlage innerhalb von drei Monaten ab Umzug kündigen.
Hier können Sie sich eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Das bedeutet, dass Sie keine Einkäufe und Abos mehr über die Telefonrechnung bezahlen können (beispielsweise Klingeltöne oder Downloads) - sich aber eben auch keine versehentlichen Abos einhandeln können.
Wenn Sie Ihren Telefon- oder Internetvertrag gekündigt haben und dann statt einer Kündigung die Bestätigung für eine angeblich vereinbarte Vertragsverlängerung erhalten, können Sie mit diesem Brief auf Ihrer Kündigung bestehen.
Wenn Ihre Telefonrechnung Posten aufweist, die Sie nicht nachvollziehen können, sollten Sie der Rechnung am besten innerhalb von acht Wochen nach Erhalt widersprechen. Das passende Schreiben können Sie sich hier generieren.
Wenn Sie gegen die Telefonrechnung bereits bei Ihrem Telefonanbieter Einspruch eingelegt haben und noch immer vergeblich auf die Erstattung des bereits eingezogenen Betrags warten, dann können Sie sich hiermit noch einmal an das Unternehmen wenden.
Wenn Ihr neuer Telefon- oder Internetanschluss länger als einen Tag nicht funktioniert hat, dann können Sie sich mit diesem Schreiben an Ihren Anbieter wenden. Er muss das Problem innerhalb von drei Wochen beheben – sonst können Sie ohne weitere Frist vom Vertrag zurücktreten.
Wenn Ihr neuer Telefon- oder Internet-Anschluss nicht funktioniert und Sie dem Anbieter schon eine Frist gesetzt haben, können Sie hiermit zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
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