Sammelklage gegen Amazon: Preiserhöhungen der Prime-Mitgliedschaft von 2022

Stand: 20. August 2026

Amazon erhöhte 2022 die Preise für ihren Dienst Amazon Prime. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will mit der Sammelklage die zu viel gezahlten Beträge zurückholen.

Das sollten Sie tun:

  • Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen Amazon mitmachen können.
  • Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.

Preiserhöhungen der Prime Mitgliedschaften im September 2022

Betroffen sind die Preiserhöhungen der Prime-Mitgliedschaft und der Prime-Student-Mitgliedschaft aus dem Jahr 2022. Die Preise wurden bei jährlicher Zahlweise von 69 Euro auf 89,90 Euro und bei monatlicher Zahlweise von 7,99 Euro auf 8,99 Euro erhöht. Bei Prime-Student wurde von 34 Euro auf 44,90 Euro jährlich und von 3,99 Euro auf 4,49 Euro monatlich erhöht.

Amazon hat bei bestehenden „Amazon Prime“-Abonnements die Preise erhöht, ohne vorher die Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen.

Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Preiserhöhung für unzulässig. Nach ihrer Auffassung benachteiligt die zugrunde liegende Vertragsklausel die Kundinnen und Kunden unangemessen und ist zudem nicht transparent. Deshalb geht sie rechtlich gegen Amazon vor.

Gegenstand der Sammelklage ist die Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 für bestehende Prime-Abos – sowohl mit monatlicher als auch jährlicher Zahlung, einschließlich Prime-Student-Abos. Neuverträge sind nicht betroffen.

Ziel der Sammelklage ist es, dass Amazon die zu viel gezahlten Abo-Gebühren zurückerstattet. Gleichzeitig soll gerichtlich klargestellt werden, dass Amazon die Preise nicht einfach einseitig erhöhen durfte.

Wie viel Geld einzelne Betroffene zurückerhalten können, hängt davon ab, wie lange der erhöhte Preis gezahlt wurde und welche Zahlungsart vereinbart war. Amazon soll jeweils die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Preis und dem erhöhten Preis erstatten.

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