Plattformen für Konzerttickets wie Eventim, Fever oder Tix & Travel sind oft nicht Vertragspartner

Stand: 28. Januar 2026

Viele Ticket-Plattformen wirken wie Veranstalter – sind es aber nicht. Das hat Folgen: für Ihre Rechte, für Rückerstattungen und für den Umgang mit Gutscheinen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ticket-Plattformen sind meist nur Vermittlerinnen und Vermittler, nicht Ihr Vertragspartner.
  • Ihr tatsächlicher Vertragspartner muss vor dem Kauf klar angezeigt werden – prüfen Sie Bestellübersicht und Bestellbestätigung.
  • Gutscheine müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht akzeptieren, wenn Veranstaltungen abgesagt werden und die Leistung ausfällt.

Wer ist beim Ticketkauf eigentlich mein Vertragspartner?

Viele Ticket-Plattformen präsentieren Veranstaltungen so, dass leicht der Eindruck entsteht, sie selbst seien die Veranstalterinnen, Veranstalter oder Vertragspartner. Tatsächlich weisen Anbieter wie Eventim, Fever oder Tix & Travel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich darauf hin, dass sie nur vermitteln.

Der Vertrag kommt dann zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder einem anderen Unternehmen zustande – nicht mit der Plattform, über die Sie bestellen.

Wie finde ich meinen Vertragspartner heraus?

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor dem Klick auf den Bestellbutton genau prüfen, mit wem der Vertrag geschlossen wird. Plattformen müssen den Vertragspartner in der Bestellzusammenfassung klar angeben.

Nach dem Kauf finden Sie diese Information in der Bestellbestätigung. Dort steht, mit wem Sie den Vertrag tatsächlich abgeschlossen haben.

Gutschein erhalten – muss ich diesen akzeptieren?

Fällt ein Konzert aus, bieten einige Plattformen Gutscheine an. Doch:
Sie müssen solche Gutscheine grundsätzlich nicht annehmen – weder von der Plattform noch von Ihrem tatsächlichen Vertragspartner.

Wenn eine Veranstaltung einfach nicht stattfindet und kein passender Ersatz angeboten wird, hat Ihr Vertragspartner seine Leistung nicht erbracht. Das bedeutet:

  • In vielen Fällen können Sie den Ticketpreis sofort zurückfordern.
  • In anderen Fällen können weitere rechtliche Schritte nötig sein.

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