clever fit Insolvenz: Diese Fitnessstudios sind betroffen

Stand: 20. Januar 2026

Vier der mehr als 500 Fitnessstudios der clever fit Kette haben Insolvenz angemeldet. Betroffen sind Studios in Braunschweig, Helmstedt, Lehrte und Wolfsburg. Das müssen Sie jetzt wissen:

Vier der mehr als 500 Fitnessstudios der clever fit Kette haben Insolvenz angemeldet. Betroffen sind Studios in Braunschweig, Helmstedt, Lehrte und Wolfsburg. Das müssen Sie jetzt wissen:

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer aktuell Mitglied werden möchte, sollte vorsichtig sein. Auf den Internetseiten der Studios ist die Insolvenz nicht erkennbar
  • Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Insolvenz gibt es nicht – außer die Studios sind geschlossen, dann gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht

In den Medien finden sich widersprüchliche Informationen darüber, ob diese Studios bereits geschlossen sind. Für den überwiegenden Teil der Studios ist wohl eine Betriebsfortführung geplant. Der Insolvenzverwalter gibt an, in Verhandlungen zu sein.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, InsoTreu, Am Denkmal 5, 38112 Braunschweig, Tel.: 0531/473-7336, Fax: 0531/473-7398, E-Mail: info@insotreu.de.

Was bedeutet das für mich?

Sind die Studios weiter geöffnet, ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst nichts. Nur mit Vorauszahlungen sollten sie zurückhaltend sein, hier ist im Zweifel eine monatliche Zahlweise besser. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Insolvenz gibt es nicht.

Darf ich kündigen, wenn mein Fitnessstudio wegen Insolvenz schließt?

Setzen Sie dem Studio schriftlich – am besten per Einschreiben mit Rückschein – eine kurze Frist. Erfolgt bis zum Ablauf dieser Frist keine Wiedereröffnung, haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Falls Sie dem Studio eine Einzugsermächtigung für die monatlichen Beiträge erteilt haben, sollten Sie diese umgehend widerrufen, um weitere Abbuchungen zu verhindern.

Wichtig: Haben Sie keinen monatlichen Beitrag vereinbart, sondern bereits einen Jahresbeitrag im Voraus gezahlt, kann es problematisch werden, wenn das Studio aufgrund einer Insolvenz dauerhaft schließt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Geld nicht zurückerhalten, da Sie sich lediglich als Gläubiger im Insolvenzverfahren anmelden können.

Forderungen geltend machen

Forderungen waren bis zum 19.05.2025 zur Insolvenztabelle anzumelden – wenn zum Beispiel jemand gezahlt hatte - aber nicht mehr trainieren konnte. Aktuell werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 30.01.2026 geprüft. Bis zu diesem Tag kann der Insolvenzverwalter angemeldeten Forderungen widersprechen.  Informieren Sie sich regelmäßig über Ihr Studio und den Stand des Verfahrens auf insolvenzbekanntmachungen.de.

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