Lunchtime Lehrte: Nach Catererwechsel warten Eltern auf Rückzahlung ihres Guthabens

Stand: 31. August 2026

Der Caterer an Lehrter Schulen hat gewechselt. Doch viele Eltern warten offenbar noch auf die Rückzahlung ihres Restguthabens beim bisherigen Anbieter Lunchtime Lehrte. Die Verbraucherzentrale erklärt, welche Rechte Betroffene haben und wie sie ihr Geld zurückfordern können.

  • Nach Catererwechsel in Lehrte berichten viele Eltern von ausstehenden Guthaben beim bisherigen Anbieter Lunchtime Lehrte.
  • Anbieter müssen Guthaben grundsätzlich entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zurückzahlen.
  • Verlangen Sie schriftlich die Rückzahlung, setzen Sie eine Frist von 14 Tagen

Udpate: 31. August: Erste Eltern berichten, nach einer erneuten Erinnerung wurde ihnen das Geld zurückerstattet.

Eltern beschweren sich über ausstehende Guthaben

Nach einem Wechsel des Schul-Caterers in Lehrte zum Schuljahr 2026 /27 wandten sich zahlreiche Eltern an die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ihr Problem: Lunchtime Lehrte zahlt bestehendes Guthaben auch nach Vertragsende bislang nicht oder nicht vollständig zurück.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale gilt: Lunchtime Lehrte muss vorhandene Guthaben erstatten. Unternehmen sind verpflichtet, sich an ihre vertraglichen Zusagen zu halten. Bleibt eine Rückzahlung aus, sollten Betroffene aktiv werden.

So fordern Sie Ihr Guthaben zurück

Fordern Sie den Anbieter schriftlich zur Rückzahlung auf. Setzen Sie eine klare Frist. Versenden Sie das Schreiben am besten per Einwurfeinschreiben, damit Sie den Versand nachweisen können. Zusätzlich können Sie die Forderung per E-Mail versenden.

Wichtig:

  • Höhe des noch offenen Guthabens angeben
  • Rückzahlung auf das eigene Konto verlangen
  • Frist von 14 Tagen setzen
  • Kopien von Kontoauszügen, Abrechnungen oder sonstigen Nachweisen aufbewahren

Reagiert das Unternehmen nicht oder lehnt die Rückzahlung ab, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene im Einzelfall

Wer Schwierigkeiten hat, sein Guthaben zurückzuerhalten, kann sich an die Verbraucherzentrale Niedersachsen wenden. Unsere Beratungsstellen unterstützen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, ihre Ansprüche im Einzelfall zu prüfen und das weitere Vorgehen einzuschätzen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und zeigen Ihnen, welche Schritte Sie zur Durchsetzung Ihrer Rechte unternehmen können.

Musterformulierung für Eltern

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meinem Kundenkonto besteht nach Vertragsende ein Restguthaben in Höhe von ___ Euro. Ich bitte Sie, diesen Betrag bis spätestens zum ___ (14 Tage Frist) auf folgendes Konto zu überweisen:

IBAN: ___

Sollte die Rückzahlung nicht innerhalb der genannten Frist erfolgen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen

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