Rechnung für angebliches Online-Abo zu Astrologie, Fitness oder Gesundheit erhalten - müssen Sie zahlen?

Stand: 11. August 2026

Rechnungen für angebliche Online-Abos sorgen derzeit bei vielen Betroffenen für Verunsicherung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was hinter den Rechnungen steckt und wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren können.

  • Eine Rechnung allein ist kein Beweis für einen Vertrag. Zahlen Sie nicht vorschnell.
  • Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die Kosten für Sie klar zu erkennen waren.
  • Bei einer Online-Bestellung über einen Bestellbutton muss dieser zudem eindeutig beschriftet sein – etwa mit der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“.
  • Widersprechen Sie unberechtigten Forderungen schriftlich. Lassen Sie sich von Inkasso-Drohungen nicht einschüchtern.

Dubiose Rechnungen für angebliche Online-Abos

Der Verbraucherzentrale Niedersachsen liegen Beschwerden zu Online-Diensten aus den Bereichen Astrologie, Fitness, Gesundheit oder KI-Chat vor. Betroffene berichten von Rechnungen über mehrere hundert Euro für angebliche Jahresabonnements. Sie können sich nicht daran erinnern, die Angebote genutzt oder einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.

Zahlreiche Beschwerden beziehen sich dabei auf zwei Firmen:

  • die Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong und den Webseiten von Astrolonova, Fitnovaness, Bongochat und Novavitalia sowie
  • die ABCD Marketing Limited mit Sitz in London, die die Webseiten Digitale Horoskope, Olivias Horoskope, Heute-Horoskope und Ai Horoskope betreibt

Muss ich die Forderung begleichen?

Nicht unbedingt. Eine Rechnung ist kein Beweis dafür, dass ein wirksamer Vertrag besteht.

Voraussetzung für einen gültigen Online-Vertrag ist, dass Sie die Kosten vor Vertragsschluss klar erkennen konnten. Außerdem muss ein Bestellbutton eindeutig beschriftet sein, etwa durch die Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“. Ohne diesen Hinweis kommt kein Vertrag zustande, wenn eine Online-Bestellung über einen Button erfolgt.

So sollten Sie vorgehen, wenn Sie eine nicht nachvollziehbare Forderung erhalten haben:

  1. Lassen Sie sich nicht verunsichern und zahlen Sie nicht vorschnell.
  2. Widersprechen Sie der Forderung schriftlich. Teilen Sie dem Unternehmen mit, dass Sie keinen Vertrag geschlossen haben. Nutzen Sie dafür den kostenfreien Musterbrief der Verbraucherzentrale Niedersachsen (pdf).
  3. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, darunter Rechnungen, Mahnungen und E-Mails.
  4. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf unberechtigte Abbuchungen. Lassen Sie diese gegebenenfalls von Ihrer Bank zurückbuchen.
  5. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Das ist auch online möglich unter www.online-strafanzeige.de.

Auch wenn sich ein Inkassobüro bei Ihnen meldet, sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen. Eine unberechtigte Forderung wird durch ein Inkassoschreiben nicht automatisch berechtigt.

Wann sollten Sie widersprechen?

Erhalten Sie eine Rechnung mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift, sollten Sie der Forderung schriftlich widersprechen. Verschicken Sie Ihr Schreiben am besten als Einwurfeinschreiben per Post; zusätzlich können Sie noch eine E-Mail versenden. So können am besten nachweisen, dass die Gegenseite Ihr Schreiben erhalten haben muss.

Erhalten Sie lediglich eine allgemeine E-Mail ohne persönliche Daten, sollten Sie besser nicht reagieren. Dadurch vermeiden Sie es, dem Anbieter zusätzliche persönliche Informationen preiszugeben.

Wo können Sie sich beraten lassen?

Sie sind unsicher, ob die Forderung berechtigt ist? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berät Sie gerne und unterstützt Sie bei der weiteren Vorgehensweise.

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