Leitfaden betriebliche Altersversorgung

Stand: 17. Dezember 2019

Betriebliche Altersversorgung: Seit 2019 müssen sich Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen mit 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen. Steuervorteile in der Ansparphase sollen möglichst viele Sparer überzeugen.

Betriebliche Altersversorgung: Seit 2019 müssen sich Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen mit 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen. Steuervorteile in der Ansparphase sollen möglichst viele Sparer überzeugen. Ob sich eine bAV lohnt, ist dennoch nicht leicht zu beantworten. Erfahren Sie mehr in unserem kostenfreien Leitfaden betriebliche Altersversorgung (pdf, Stand 12_2019).

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