SENEC stellt Neukundengeschäft ein: Das bedeutet die Entscheidung für Kundinnen und Kunden
Die SENEC GmbH aus Leipzig stellt ihr Neukundengeschäft ein. Neue Produkte und Dienstleistungen soll es künftig nicht mehr geben. Das Unternehmen will sich stattdessen auf seine Bestandskundinnen und Bestandskunden konzentrieren. Was das für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, lesen Sie hier.

- SENEC nimmt keine neuen Kundinnen und Kunden mehr auf und konzentriert sich künftig ausschließlich auf bestehende Verträge.
- Bis Ende 2026 sollen offene Bestellungen für Batteriespeicher und fehlerhafte Geräte noch ausgeliefert und installiert werden.
- Kundinnen und Kunden sollten prüfen, ob das Modell der SENEC.Cloud und bestehende Verträge weiterhin ihren Bedürfnissen entsprechen.
Was ist die SENEC GmbH?
Die SENEC GmbH aus Leipzig entwickelt und vermietet dezentrale Energielösungen für Privathaushalte. Zum Angebot gehören Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wallboxen für Elektroautos sowie die SENEC.Cloud als virtuelle Stromspeicher-Lösung. Darüber hinaus war der Anbieter als Stromlieferant tätig.
Nachdem die Muttergesellschaft die EnBW Anfang 2026 erfolglos nach einem Investor für das Unternehmen gesucht hatte, richtet SENEC sich sein Kerngeschäft neu aus. Künftig konzentriert sich SENEC schwerpunktmäßig auf die Betreuung bestehender Kundinnen und Kunden.
Warum stellt SENEC das Neukundengeschäft ein?
SENEC will nach eigenen Angaben keine neuen Produkte und Services mehr entwickeln. Stattdessen will sich das Unternehmen nur noch um seine Bestandskundschaft kümmern.
Offene Bestellungen für Batteriespeicher will das Unternehmen noch bis zum 31. Dezember 2026 ausliefern und installieren.
Prüfen Sie, ob das Angebot von SENEC zu ihnen passt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die Installation eine eigene Photovoltaikanlage immer noch am sinnvollsten.
Bei Fragen zu Energiekosten, erneuerbaren Energien und Modernisierungsmaßnehmen unterstützt die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Wie funktioniert die SENEC.Cloud?
Die SENEC.Cloud wird häufig als virtueller Stromspeicher bezeichnet. Tatsächlich speist SENEC die überschüssige Energie ins öffentliche Netz ein, anstatt ihn für einzelne Kundinnen und Kunden zu speichern.
Als Gegenleistung erhalten Sie ein virtuelles Stromguthaben. Benötigen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Strom, erfolgt eine Verrechnung Ihres Guthabens im Rahmen Ihres Vertrags.
Die SENEC.Cloud ist daher kein echter Stromspeicher, sondern vor allem ein Abrechnungs- und Verrechnungsmodell.
Austausch fehlerhafter SENEC-Batteriespeicher
Seit 2022 geriet SENEC mehrfach wegen technischer Probleme mit Batteriespeichern in die Schlagzeilen. In einzelnen Fällen kam es zu Bränden.
Das Landgericht Schweinfurt verpflichtete SENEC in seinem Urteil vom 1. Dezember 2025 zu Schadensersatz, da die Speicher gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen haben.
Haben Sie Probleme mit dem Batteriespeicher oder tauscht SENEC diesen bei Ihnen nicht aus? Nehmen Sie gern die Rechtsberatung zu Photovoltaikanlagen der Verbraucherzentrale in Anspruch.
Stellt SENEC auch die Stromlieferung ein?
Nach Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur stellt die SENEC GmbH ihr Stromgeschäft zum 30. November 2026 ein.
Energieversorger müssen Kundinnen und Kunden über die Einstellung der Belieferung drei Monate im Voraus informieren. Zudem sind Informationen auf der Unternehmenswebseite bereitzustellen.
Sind Sie von der Einstellung der Stromlieferung betroffen, sollten Sie sich frühzeitig um einen neuen Stromvertrag kümmern.
Kommt es zu Problemen mit der Vertragsabwicklung, können Sie sich bei der Bundesnetzagentur beschweren.
FAQ: Häufige Fragen zu SENEC
Muss ich als SENEC-Kunde jetzt aktiv werden?
Nicht zwingend. Bestehende Verträge für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder die SENEC.Cloud werden nach Angaben des Unternehmens weiter betreut. Dennoch sollten Kundinnen und Kunden die weitere Entwicklung beobachten und wichtige Vertragsunterlagen aufbewahren. Sollte das Angebot nicht mehr zu Ihnen passen, können Sie den Vertrag auch kündigen. Je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses haben Sie entweder drei Monate oder einen Monat Kündigungsfrist. Um sicherzugehen, sollten Sie sich die Vertragsunterlagen anschauen.
Was passiert mit meiner SENEC.Cloud?
Die SENEC.Cloud soll für Bestandskundinnen und Bestandskunden weiterhin verfügbar bleiben. Prüfen Sie regelmäßig die Vertragsbedingungen und die Kosten Ihres Tarifs. So können Sie besser einschätzen, ob das Modell für Sie weiterhin wirtschaftlich sinnvoll ist.
Was kann ich tun, wenn es Probleme mit meinem SENEC-Batteriespeicher gibt?
Ist Ihr Batteriespeicher von einem Austauschprogramm betroffen oder weist technische Mängel auf, sollten Sie sich zunächst an SENEC wenden und die Kommunikation dokumentieren. Kommt es zu Schwierigkeiten bei der Abwicklung, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu eine Beratung für Photovoltaik- und Speicheranlagen an.



