Umziehen ins Ausland - Was passiert mit meinem Handyvertrag?

Stand: 10. Juli 2025

Urlaub im europäischen Ausland: Dank EU-Roaming ist die Nutzung von Smartphone und Tablet kein Problem. Doch wie ist das beim Umzug? Vertrag kündigen oder aufs Roaming zurückgreifen? Verbraucher sind verunsichert. Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Das Wichtigste in Kürze

  • EU-Roaming gilt nur für vorübergehende Aufenthalte im Ausland.
  • Ziehen Sie ins Ausland, können Sie Ihren Mobilfunkvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
  • Sie erhalten ein Angebot zur Vertragsanpassung? Prüfen Sie, ob es für Sie passt.

Urlaub im europäischen Ausland: Dank EU-Roaming ist die Nutzung von Smartphone und Tablet kein Problem. Doch wie ist das beim Umzug? Vertrag kündigen oder aufs Roaming zurückgreifen? Verbraucher sind verunsichert. Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Grundsätzlich gilt: Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, nehmen Sie sowohl Festnetztelefonverträge, Internetverträge als auch Mobilfunkverträge mit. Mehr zu Ihren Möglichkeiten falls der Anbieter die Leistung in der neuen Wohnung nicht erbringen kann, lesen Sie in unserem Artikel: Umzug - Kündigungsfristen beachten.

EU-Roaming greift nicht

Im EU-Ausland gelten dieselben Preise wie im Inland. Voraussetzung für das „roam like at home“ ist, dass Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Das ist bei einem dauerhaften Umzug aber nicht der Fall. Daher greift das EU-Roaming nicht.

Kündigung möglich

Im Ausland kann der Anbieter den Tarif nicht genauso anbieten wie in Deutschland. Gespräche im Netz des neuen Wohnorts müssten als Inlandsgespräche gelten, Telefonate nach Deutschland dagegen als Auslandsgespräche. Dem ist aber nicht so. Sie können Ihren Handy-, Festnetz – und Internetvertrag kündigen. Die Frist beträgt einen Monat.

Eine Kündigung ist bereits zum Tag des Auszugs möglich. Hierfür müssen Sie beim Telefonanbieter nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz zum entsprechenden Datum aufgeben. Als Nachweis reicht eine Kopie der Wohnungskündigung.

Verlassen Sie das Land vor Ablauf des Mietverhältnisses, können Sie mit einem entsprechenden Nachweis bereits früher kündigen. In der Vergangenheit haben Anbieter als Nachweis häufig die Ummeldung am neuen Wohnort verlangt. Das ist nicht mehr erforderlich.

Telefonanbieter lockt mit Vertragsanpassung

Mitunter bieten Telefonanbieter Ihnen statt der Kündigung eine Vertragsanpassung an. Schauen Sie, ob das für Sie stimmig ist. Derartige Tarifanpassungen lohnen sich nicht immer. Sie müssen auf das Angebot nicht eingehen.


Lesen Sie auch unseren Artikel: Wie Sie sich vor dem Vertragsschluss gut informieren.

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