Fitnessstudio verweigert Kündigung trotz ärztlichem Attest

Trainingsraum Tür mit Schlüssel geöffnet

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei wichtigen Gründen haben Verbraucher und Verbraucherinnen das Recht den Vertrag vorzeitig zu kündigen
  • Solch ein Grund liegt zum Beispiel bei einem ärztlichen Attest vor. Das Attest muss besagen, dass Betroffene bis Ende der Vertragslaufzeit das Fitness-Angebot nicht wahr­nehmen können
Stand: 30.11.2023

Was ist passiert?

Eine Verbraucherin aus Braunschweig schloss im Juni 2020 einen Vertrag mit einem Fitnessstudio – mit 24-monatiger Laufzeit. Sie beantragte vom 01. Juli 2021 bis 31. März 2022 eine Ruhezeit. Hauptgrund hierfür war ihr Gesundheitszustand, der sich überraschend veränderte und auch sofort rapide verschlimmerte.  Ihre behandelnde Ärztin stellte im Herbst 2021 fest, dass für sie ein Training in einem Fitnessstudio nicht mehr möglich ist und sich ihr Gesundheitszustand auf absehbare Zeit auch nicht ändern wird. Sie reichte das Attest im März 2022 ein. Daraufhin wurde sie aufgefordert, die Diagnose mittzuteilen. Dazu ist die Verbraucherin laut Rechtslage nicht verpflichtet.

Die außerordentliche Kündigung wurde nun seitens des Fitnessstudios abgelehnt, mit der Begründung, dass das Training bei einer solchen Erkrankung ihr Linderung verschaffen würde.

Berechtigt eine Krankheit zur sofortigen Kündigung?

Wenn „wichtige Gründe“ vorliegen, haben Kunden bei lang­laufenden Verträgen immer ein Recht, vorzeitig zu kündigen (§314 Bürgerliches Gesetz­buch). Vertraglich darf dieses Recht nicht ausgeschlossen werden. Aber was ist ein „wichtiger Grund“?

Der Bundes­gerichts­hof hat in einem Urteil vom 8. Februar 2012 festgestellt, dass die Erkrankung des Kunden ein wichtiger Grund zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag sein kann (Az. XII ZR 42/10).  Allerdings kommt es auf die Umstände des Einzel­falls an. Legen Kunden, wie im Falle unserer Verbraucherin, ein ärztliches Attest vor, aus dem hervorgeht,  dass sie aufgrund ihrer Krankheit dauer­haft, also bis zum Ende der restlichen Vertrags­lauf­zeit, das Fitness-Angebot nicht wahr­nehmen können, ist das aus unserer Sicht eindeutig ein wichtiger Grund.

Das bedeutet, eine Grippe recht­fertigt demnach keine Kündigung – eine Verletzung, deren Folgen sich laut Attest bis zum Ende der Vertrags­lauf­zeit im Fitness­studio ziehen, hingegen schon.

Muss ich dem Studio mitteilen, woran ich erkrankt bin?

Solange Sie sich außerge­richt­lich mit dem Fitness­studio um die Kündigung streiten, müssen Sie das nicht. Stellen Sie gegenüber dem Studio klar: Es reicht ein Attest, welches besagt, dass Sie aufgrund der Krankheit bis zum Ende der Vertrags­lauf­zeit keine sport­liche Tätig­keit ausüben können.

Sollte es zum Streitfall kommen, müssen sie allerdings spätestens vor Gericht schildern, warum Sie nicht mehr trainieren können.