Streitfall statt Hochzeitsreise

Pressemitteilung vom 08. Oktober 2026

Wenn sich bei der Online-Buchung von selbst die Reisedaten ändern

Während der Online-Buchung ändert sich plötzlich das Reisedatum. Das ist einem Ehepaar aus Niedersachsen passiert. Als sie den Fehler bemerken, ist die Reise bereits gebucht. Am Ende lenkt der Reiseveranstalter ein und erstattet die Hälfte der Stornokosten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät: Wer jetzt noch ein Angebot für die Herbstferien sucht, sollte bei der Online-Buchung jeden einzelnen Schritt und die Buchungszusammenfassung genau kontrollieren.

Ein Paar aus Niedersachsen will auf der Website ‚ab-in-den-urlaub.de‘ des Online-Reisevermittlers Invia Travel Germany GmbH seine Hochzeitsreise buchen. Von einem Buchungsschritt zum nächsten ändert sich nach Angaben der Verbraucher plötzlich und ohne eigenes Zutun das ausgewählte Reisedatum. Die Betroffenen bemerken den Fehler zunächst nicht und schließen die Buchung ab – die Überraschung folgt mit der Buchungsbestätigung.

Besonders bemerkenswert: Das Paar wiederholt im Anschluss jeden einzelnen Buchungsschritt, wobei der Fehler erneut auftritt. Mit Hilfe einer Videoaufzeichnung dokumentieren sie den Vorgang. Dennoch sieht der Reiseveranstalter LMX Reiseservice GmbH keinen Grund für eine Rückerstattung und besteht auf Bezahlung der vollständigen Stornokosten. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale Niedersachsen kommt es schließlich zu einer Einigung. Das Paar muss nur die Hälfte der Stornokosten bezahlen. 

Nicht vorschnell buchen

„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei Online-Buchungen jeden Schritt sorgfältig prüfen und insbesondere die abschließende Buchungsübersicht genau kontrollieren“, rät Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Gerade bei Reisebuchungen können kleine Abweichungen bei Datum, Reiseziel oder Personenzahl erhebliche finanzielle Folgen haben. Hinzu kommt, dass es bei Verträgen über Pauschalreisen, Hotelbuchungen und Flugtickets kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt. „Auch sollte sich niemand zu einer Buchung drängen lassen“, fügt Schönbohm hinzu. „Mit Aussagen wie ‚Nur für kurze Zeit!‘ oder ‚Nur noch ein Zimmer verfügbar!‘ versuchen Reiseportale nicht selten Druck aufzubauen.“

Richtig reagieren

Wer einen Fehler nach der Buchung bemerkt, sollte umgehend den jeweiligen Reiseanbieter beziehungsweise -vermittler schriftlich per Einwurfeinschreiben kontaktieren und den geschlossenen Vertrag wegen Irrtums anfechten. Wichtig ist dabei, auch Beweise wie Screenshots oder besser noch Bildschirmvideos zu sammeln. Wenn ein Anbieter nachweisbar für einen technischen Fehler in seinem Buchungssystem verantwortlich ist, kann bei gebuchten Pauschalreisen außerdem Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden gefordert werden. Im Streitfall bliebe jedoch nur eine gerichtliche Klärung.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.