Selbstbestimmt alles Wichtige regeln
Fokuswoche Vorsorge: Verbraucherzentralen bieten bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an
Vom 2. bis zum 6. November 2026 gehen die Verbraucherzentralen bereits zum sechsten Mal mit der Veranstaltungsreihe „Fokuswoche Vorsorge“ an den Start. An fünf aufeinanderfolgenden Tagen bieten sie insgesamt 25 kostenlose Online-Vorträge zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Die etwa einstündigen Vorträge finden um 10 Uhr, 15 Uhr und 18 Uhr statt. Sie schaffen eine solide Grundlage, um die benötigten Vorsorgeverfügungen aufzusetzen – zum Beispiel mit „Selbstbestimmt“, den Online-Tools der Verbraucherzentralen. Alle Termine und Anmeldung auf verbraucherzentrale.de/fokuswoche-vorsorge
Meist sind schwere Erkrankungen oder Schicksalsschläge der Anlass dafür, sich mit den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu befassen. Dabei betreffen diese Themen Menschen in nahezu jedem Alter und jeder Lebenslage. Gleiches gilt für die Frage, was mit den persönlichen Daten und Online-Konten geschehen soll, wenn man sich selbst nicht mehr darum kümmern kann.
Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung: Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. Sie legt fest, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an die behandelnden Ärzte als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen selbstständig zu äußern.
Acht Termine zur Auswahl
- Montag, 2. November 2026, 15 und 18 Uhr
- Dienstag, 3. November 2026, 15 Uhr
- Mittwoch, 4. November 2026, 10 und 18 Uhr
- Donnerstag, 5. November 2026, 15 und 18 Uhr
- Freitag, 6. November 2026, 15 Uhr
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie
Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. In einer Betreuungsverfügung lässt sich festlegen, wen das Gericht auswählen soll. Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.
Neun Termine zur Auswahl
- Montag, 2. November 2026, 15 und 18 Uhr
- Dienstag, 3. November 2026, 10 und 18 Uhr
- Mittwoch, 4. November 2026, 15 und 18 Uhr
- Donnerstag, 5. November 2026, 15 und 18 Uhr
- Freitag, 6. November 2026, 18 Uhr
Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung
Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab oder nutzen E-Mail- und Messenger-Dienste. Wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Konten und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassregelungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte bei Bedarf entscheiden können, was mit Fotos, E-Mails oder Online-Konten passieren soll.
Acht Termine zur Auswahl
- Montag, 2. November 2026, 18 Uhr
- Dienstag, 3. November 2026, 10 und 18 Uhr
- Mittwoch, 4. November 2026, 15 und 18 Uhr,
- Donnerstag, 5. November 2026, 15 und 18 Uhr,
- Freitag, 6. November 2026, 15 Uhr
Weitere Informationen, alle Termine und Anmeldungen unter verbraucherzentrale.de/fokuswoche-vorsorge.
Die „Fokuswoche Vorsorge“ findet statt im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-schutz.
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