Sammelklage: Geld zurück nach Amazon-Prime-Preiserhöhung?

Pressemitteilung vom 10. September 2026

Jetzt kostenlos anmelden und mögliche Ansprüche sichern

Wer 2022 für Amazon Prime nach einer angekündigten Preiserhöhung mehr zahlen musste, hat möglicherweise Anspruch auf Erstattung. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen den Internetkonzern Amazon EU S. à r. l. und setzt sich dafür ein, die zu viel gezahlten Beträge für Betroffene zurückzuholen. Derzeit läuft dazu eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25), der sich bereits mehr als 143.000 Betroffene angeschlossen haben. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich.

„Wer von der damaligen Preiserhöhung betroffen ist, sollte jetzt nicht länger warten. Die Anmeldung zur Sammelklage ist kostenlos und schnell erledigt. Im Erfolgsfall können angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher von der Klage profitieren, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen“, erklärt Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der kostenlose Klage-Check zeigt mit wenigen Fragen, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind.

Worum geht es?

Amazon erhöhte im September 2022 die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften, ohne dass Kundinnen und Kunden der Änderung ausdrücklich zugestimmt hatten. Der monatliche Preis stieg von 7,99 auf 8,99 Euro, der Jahrespreis von 69 auf 89,90 Euro. Auch bei Prime Student wurden die Preise angehoben: von 3,99 auf 4,49 Euro monatlich beziehungsweise von 34 auf 44,90 Euro jährlich. Die Verbraucherzentrale NRW hält die damalige Preiserhöhung für rechtswidrig und hat deshalb im Dezember 2025 eine Abhilfeklage (umgangssprachlich Sammelklage) gegen Amazon eingereicht. Ziel ist, dass Amazon die zu viel gezahlten Beträge zurückerstattet. Denn ein Anbieter darf die Preise eines laufenden Abonnements wie Amazon Prime nur erhöhen, wenn eine wirksame Regelung im Vertrag das erlaubt, oder die Kundinnen und Kunden zustimmen.

Wer kann mitmachen?

Mitmachen können grundsätzlich alle, die bereits vor der Preiserhöhung im September 2022 einen laufenden Prime- oder Prime-Student-Vertrag hatten und die damalige Erhöhung mindestens einmal bezahlt haben. Es ist keine Voraussetzung, dass der Vertrag heute noch läuft. Wie viel Geld im Einzelfall bei erfolgreichem Verfahren zurückgefordert werden kann, hängt davon ab, wie lange der erhöhte Preis gezahlt wurde und ob monatlich oder jährlich bezahlt wurde. Derzeit können das bei jährlicher Zahlweise in etwa bis zu 80 Euro sein. Wer unsicher ist, ob die eigenen Voraussetzungen erfüllt sind, kann den kostenlosen Klage-Check der Verbraucherzentrale nutzen. Das Tool prüft mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Im Anschluss erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie sich wirksam in das Klageregister eintragen können.

Was müssen Betroffene tun?

Wichtig: Die Klage läuft nicht automatisch für Betroffenen. Wer seine möglichen Ansprüche über das Verfahren geltend machen möchte, muss sich selbst beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in das Klageregister eintragen. Die Anmeldung ist kostenlos und in wenigen Schritten erledigt. Ist das Verfahren erfolgreich, können angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche im Umsetzungsverfahren zurückfordern, ohne selbst eine eigene Klage gegen Amazon führen zu müssen.

Der Weg zur Sammelklage:

  1. Klage-Check machen: Mit dem kostenlosen Online-Check der Verbraucherzentrale kann geprüft werden, ob eine Teilnahme grundsätzlich möglich ist.
  2. Kostenlos anmelden: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können sich Betroffene kostenlos in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen.
  3. Informiert bleiben: Nach der Anmeldung müssen Betroffene zunächst nichts weiter tun. Der kostenlose News-Alert der Verbraucherzentrale informiert über wichtige Entwicklungen und den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Weiterführende Informationen:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.