Mehr Klarheit bei Garantie und Gewährleistung

Pressemitteilung vom 22. September 2026

Neue EU-Label informieren über Rechte

Seit dem 27. September 2026 müssen Verkäufer mit einem einheitlichen Label über gesetzliche Gewährleistungsrechte informieren. Dadurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte besser kennen und durchsetzen können, wenn sich bei einem gekauften Produkt ein Defekt zeigt.

Bisher herrschte bei Verbraucherinnen und Verbrauchern viel Unklarheit über die Begriffe Gewährleistung und Garantie. Teilweise wurde das von Verkäufern gezielt ausgenutzt, die bei Defekten pauschal auf den Hersteller verwiesen. Die neuen Label sollen für mehr Klarheit sorgen. Während die Gewährleistung ein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.

Gewährleistungslabel informiert auch über kostenfreie Reparatur

„Das Gewährleistungslabel klärt über die wichtigsten Aspekte der Gewährleistungsrechte auf, etwa über die Mindestdauer von zwei Jahren sowie über die Möglichkeit, zwischen der kostenfreien Reparatur und der kostenfreien Ersatzlieferung der Ware zu wählen“, sagt Markus Hagge, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Diese Informationspflichten gelten bei Online-Käufen ebenso wie im stationären Handel und bei sonstigen Vertriebsformen. 

Garantielabel schützt gesamte Ware

Neben dem neuen Gewährleistungslabel gibt es auch ein neues Garantielabel. „Das Garantielabel informiert über eine freiwillige Garantie des Herstellers. Diese Garantie muss die gesamte Ware schützen und für mehr als zwei Jahre gelten. Sie darf keine zusätzlichen Kosten verursachen“, so Hagge. Falls eine Garantie gewährt wird, besteht sie unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

Weitere Informationen zu Gewährleistung und Garantie sind auf Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.