Buttonlösung: Schutz vor Kostenfallen im Internet

Stand: 09. September 2026

„Jetzt kaufen“ oder nur „Weiter“? Die Beschriftung eines Bestellbuttons kann entscheidend sein. Lesen Sie, wie die Buttonlösung vor Kostenfallen schützt und warum ein Vertrag manchmal auch unwirksam sein kann.

  • Online-Shops müssen vor dem Kauf deutlich darauf hinweisen, dass eine Bestellung kostenpflichtig ist.
  • Auf der letzten Bestellseite müssen unter anderem Preis, wesentliche Produkteigenschaften, Versandkosten und mögliche Vertragslaufzeiten klar für Sie zu erkennen sein.
  • Ist der Bestellbutton nicht eindeutig beschriftet, kommt kein Vertrag zustande.

Was ist die Buttonlösung?

Kostenfallen im Internet und versteckte Abonnements haben Verbraucherinnen und Verbraucher lange Zeit vor Probleme gestellt. Um einen besseren Schutz beim Online-Kauf zu schaffen, gilt seit dem 1. August 2012 die Buttonlösung.

Sie verpflichtet Online-Shops dazu, unmittelbar vor dem Absenden einer Bestellung deutlich darauf hinzuweisen, dass mit dem Klick auf den Bestellbutton eine Zahlungspflicht entsteht. Fehlen wichtige Informationen oder ist der Bestellbutton nicht korrekt beschriftet, kann dies dazu führen, dass kein Vertrag zustande kommt.

Welche Informationen müssen Sie vor dem Kauf angezeigt bekommen?

Bevor Sie eine kostenpflichtige Bestellung abschließen, müssen die wichtigsten Vertragsinformationen auf der letzten Bestellseite klar, verständlich und gut lesbar dargestellt werden.

Dazu gehören insbesondere:

Wesentliche Produktangaben: Sie müssen die wichtigsten Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung erkennen können. Nur so können Sie wissen, was Sie bestellen.

Gesamtpreis: Anbieter müssen alle mit dem Produkt / der Dienstleistung verbundenen Preisbestandteile und Steuern angeben.

Versand- und Zusatzkosten: Händler sind verpflichtet, zusätzliche Kosten für Versand und Lieferung sowie Steuern oder Gebühren auszuweisen.

Mindestlaufzeit: Bei laufenden Verträgen oder Abonnements muss Ihnen die Mindestvertragslaufzeit genannt werden.

Wie muss der Bestellbutton beschriftet sein?

Sie müssen anhand des Bestellbuttons eindeutig erkennen können, dass Sie eine zahlungspflichtige Bestellung tätigen. 

Zulässige Bezeichnungen sind zum Beispiel:

  • "kostenpflichtig bestellen"
  • "zahlungspflichtigen Vertrag abschließen"
  • "jetzt kaufen"

Der Button muss sich am Ende der Bestell-Übersichtsseite unmittelbar bei den Pflichtinformationen befinden.

Zwischen den Pflichtinformationen und dem Button dürfen keine trennenden Gestaltungselemente sein, beispielsweise

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Widerrufsbelehrung
  • Newsletter-Anmeldungen oder weitere zusätzliche Auswahlfelder.

Wann kommt kein Vertrag zustande?

Lässt der Bestellbutton die Zahlungspflicht nicht auf den ersten Blick erkennen, kommt in der Regel kein wirksamer Vertrag zustande.

Unzulässige Bezeichnungen sind beispielsweise

  • "Anmeldung"
  • "Weiter"
  • "Bestellen"
  • "Bestellung abgeben"

Schützt die Buttonlösung vor allen Kostenfallen?

Die Buttonlösung erschwert unseriösen Anbietern und Betreibern von Abofallen die Arbeit. Allerdings haben unseriöse Anbieter immer wieder neue Maschen gefunden, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen. 

Deshalb gilt weiterhin: Prüfen Sie Online-Angebote sorgfältig. Lesen Sie Preisangaben aufmerksam und seien Sie vorsichtig bei überraschenden Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen.

In der Rubrik Vorsicht Falle berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen regelmäßig über aktuelle Betrugsmaschen. Schauen Sie mal rein!

FAQ

Ist ein Vertrag gültig, wenn der Button nur „Weiter“ heißt?

Nein. Sie müssen die Zahlungspflicht eindeutig erkennen können.

Was ist die Buttonlösung?

Die Buttonlösung verpflichtet Online-Shops, Sie vor einer kostenpflichtigen Bestellung klar auf die Zahlungspflicht hinzuweisen.

Gilt die Buttonlösung auch für Abonnements?

Ja. Bei Abonnements müssen unter anderem Preis und Mindestlaufzeit deutlich angegeben werden.

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