Vier Jahre für einen Widerruf: Verbraucherin erhält 900 Euro Rückzahlung

Stand: 30. September 2025

Jahrelang zahlte eine Verbraucherin für einen Mobilfunkvertrag, den sie längst widerrufen hatte. Erst mithilfe der Verbraucherzentrale Niedersachsen konnte sie ihr Recht durchsetzen und bekam das Geld zurück.

  • Vertrag online abgeschlossen, Widerruf fristgerecht erklärt.
  • Trotzdem jahrelange Zahlungen, obwohl kein Vertrag mehr bestand.
  • Dank Verbraucherzentrale: Widerruf nachträglich anerkannt und Rückzahlung von knapp 900 Euro erhalten.

Eine Verbraucherin hat am 01.06.2021 online über den Händler Motion TM Vertriebs GmbH einen Mobilfunkvertrag der Marke klarmobil abgeschlossen. In der Auftragsbestätigung war als Adressat für den Widerruf die Vertragspartnerin mobilcom-debitel Logistik GmbH (heute freenet DLS GmbH) angegeben.

Die Verbraucherin erklärte ihren Widerruf schriftlich fristgerecht gegenüber mobilcom-debitel. Doch die Anbieterin akzeptierte den Widerruf nicht und behauptete, der richtige Empfänger sei der Online-Händler.

Daraufhin wurden ihr in den folgenden Jahren weiterhin monatliche Entgelte in Rechnung gestellt und abgebucht. Aus Sorge vor weiteren Konsequenzen zahlte die Verbraucherin diese Beträge – obwohl sie den Vertrag nie nutzte und rechtzeitig widerrufen hatte.

Hilfe durch die Verbraucherzentrale Niedersachsen

Nach vier Jahren wandte sich die Verbraucherin an uns. Wir nahmen Kontakt zur Anbieterin und dem Händler auf, blieben beharrlich und konnten schließlich erreichen, dass der Widerruf rückwirkend anerkannt wurde.

Die Verbraucherin erhielt knapp 900 Euro (nicht verjährte Entgelte seit 2022) zurückerstattet.

Gut zu wissen

  • Bei Verträgen, die im Online-Handel abgeschlossen wurden, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
  • Ein Widerruf ist grundsätzlich formlos möglich. Es muss jedoch klar sein, auf welchen Vertrag der Widerruf sich bezieht.
  • Empfehlenswert ist eine schriftliche Erklärung per E-Mail oder Post mit Sende-  und Empfangsnachweis, um den rechtzeitigen Widerruf im Streitfall nachweisen zu können.
  • Der Widerruf muss gegenüber dem Vertragspartner erklärt und an die in der Widerrufsbelehrung genannte Stelle adressiert sein. 

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