Schneechaos: Wann Sie Ihren Winterurlaub stornieren können

Stand: 14. Januar 2026

Was, wenn es dauerhaft schneit und ganze Urlaubsorte von der Außenwelt abgeschnitten sind?

Das Wichtigste in Kürze

  1. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die Wetterbedingungen vor Ort.
  2. Bei einem Rücktritt von einer Pauschalreise können Stornokosten anfallen.
  3. Haben Sie nur eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus gemietet, müssen Sie trotz Unerreichbarkeit grundsätzlich die Miete zahlen.

Traumhaftes Winterwetter, ausreichend Schnee, perfekte Pistenverhältnisse –  der Wunsch vieler Winterurlauber. Doch was, wenn es dauerhaft schneit und ganze Urlaubsorte von der Außenwelt abgeschnitten sind.

Pauschalreise - Kann ich die Reise stornieren?

Eine Pauschalreise können Sie vor Reiseantritt grundsätzlich jederzeit stornieren, allerdings in der Regel nicht kostenlos. Viele Veranstalter behalten sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stornopauschalen vor. Grundsätzlich gilt: Je näher die Anreise rückt, desto höher die Gebühren. 

Kostenloser Rücktritt: Nur bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

Kann die Pauschalreise nicht durchgeführt werden, weil der Urlaubsort wetterbedingt nicht erreichbar ist oder evakuiert werden muss? Bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen haben Sie das Recht, kostenlos von der Reise zurückzutreten.

Ziehen Sie diesen Schritt in Erwägung, informieren Sie sich genau über die Wetterlage vor Ort. Eine einzelne schneebedingt gesperrte Straße oder ein „ungutes Gefühl“ rechtfertigen keinen Rücktritt.

Individualreise - Hotel, Ferienhaus oder Ferienwohnung

Haben Sie die verschiedenen Reiseleistungen – wie Transport, Unterbringung oder auch Skipass- individuell bei verschiedenen Anbietern gebucht? Oder nur ein Ferienhaus bzw. eine Ferienwohnung gemietet und reisen mit dem eigenen Auto an? Werfen Sie einen Blick in die Buchungsunterlagen. Darüber erfahren Sie, ob und zu welchen Bedingungen vertraglich ein Rücktrittsrecht vorgesehen ist. Ist dies nicht der Fall, gilt: Kann die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht werden, sind Betroffene auf die Kulanz des Hotelbetreibers oder Ferienhausvermieters angewiesen. Sind aber Unterkünfte eingeschneit und nicht erreichbar oder Bahnfahrten können nicht stattfinden, müssen Sie auch nicht dafür zahlen.

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