EU-Passagierpaket: Ein Ticket und mehr Rechte bei Bahnreisen durch Europa geplant
Internationale Bahnreisen mit mehreren Zugunternehmen sollen einfacher und sicherer werden. Die EU-Kommission plant, durchgehende Tickets für die gesamte Reise vorzuschreiben. Verpassen Fahrgäste wegen einer Verspätung einen Anschlusszug, sollen sie künftig Anspruch auf Weiterbeförderung, Unterstützung und Entschädigung haben. Die Vorschläge müssen jedoch noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden.

- Fahrgäste sollen Bahnverbindungen mehrerer Unternehmen künftig mit einem einzigen Ticket in einer Transaktion buchen können.
- Bei einem verpassten Anschluss sollen für die gesamte Bahnreise Rechte auf Weiterbeförderung, Erstattung, Unterstützung und Entschädigung gelten.
- Die Vorschläge der EU-Kommission vom 13. Mai 2026 sind noch kein geltendes Recht. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen darüber beraten.
Ein Ticket für Bahnreisen mit mehreren Unternehmen
Wer mit der Bahn durch mehrere europäische Länder reist, muss häufig einzelne Fahrkarten bei verschiedenen Bahnunternehmen kaufen. Das kann nicht nur die Buchung erschweren. Bei Verspätungen oder Zugausfällen kann auch unklar sein, welches Unternehmen für die Weiterreise verantwortlich ist.
Die EU-Kommission will das mit ihrem am 13. Mai 2026 vorgestellten Passagierpaket ändern. Fahrgäste sollen Verbindungen verschiedener Bahnunternehmen auf einer Plattform suchen, vergleichen und in einer einzigen Transaktion kaufen können. Sie sollen dabei ein einziges Ticket für die gesamte Reise erhalten. Das kann sowohl auf einer unabhängigen Buchungsplattform als auch über den Ticketdienst eines Bahnunternehmens geschehen.
Anbieter sollen eine zusammenhängende Bahnreise nicht mehr künstlich in mehrere separate Fahrkarten aufteilen dürfen, wenn sie die Verbindung als einheitliche Reise verkaufen können. Das geplante Ticket soll auch dann als Einzelfahrschein gelten, wenn rechtlich mehrere Beförderungsverträge mit unterschiedlichen Bahnunternehmen zustande kommen. Voraussetzung ist, dass die Buchung als eine Reise in einer einzigen geschäftlichen Transaktion erfolgt.
Beispiel: Von Berlin über Köln nach Brüssel
Eine Reisende oder ein Reisender bucht eine Fahrt von Berlin über Köln nach Brüssel. Den ersten Abschnitt bedient die Deutsche Bahn, den zweiten Abschnitt Eurostar.
Nach den Plänen der EU-Kommission soll für die gesamte Verbindung ein einziges Ticket ausreichen. Die Reisende oder der Reisende müsste nicht mehr für jeden Abschnitt eine gesonderte Fahrkarte kaufen.
Mehr Rechte bei verpassten Anschlusszügen
Besonders wichtig sind die geplanten Regelungen, wenn eine Verspätung oder ein Zugausfall zu einem verpassten Anschluss führt.
Wer mit einem Einzelfahrschein für eine zusammenhängende Reise mit mehreren Bahnunternehmen unterwegs ist, soll für die gesamte Verbindung einen einheitlichen Schutz erhalten. Die EU-Kommission nennt insbesondere Rechte auf Unterstützung, anderweitige Beförderung, Erstattung und Entschädigung.
Weiterfahrt oder Erstattung
Verpassen Fahrgäste wegen einer Verspätung oder eines Zugausfalls einen Anschluss, sollen sie grundsätzlich zwischen zwei Möglichkeiten wählen können:
- Sie lassen sich ohne zusätzliche Kosten zum Endziel weiterbefördern.
- Sie lassen sich den Fahrpreis erstatten, wenn sie die Reise nicht fortsetzen möchten.
Der Anspruch soll sich auf die als Einheit gebuchte Reise beziehen – auch wenn mehrere Bahnunternehmen an der Beförderung beteiligt sind.
Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft
Bei längeren Wartezeiten sollen Reisende außerdem Anspruch auf Unterstützung haben. Abhängig von der Dauer der Verzögerung und den Umständen können dazu Erfrischungen und Mahlzeiten gehören.
Wird wegen des verpassten Anschlusses eine Übernachtung erforderlich, kann auch eine Hotelunterbringung einschließlich der notwendigen Beförderung zur Unterkunft in Betracht kommen.
Entschädigung bei Verspätungen
Erreichen Reisende ihr Endziel verspätet, soll grundsätzlich auch ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Wer sich stattdessen für die Erstattung entscheidet und die Reise abbricht, erhält in der Regel keine zusätzliche Entschädigung für die verspätete Ankunft.
Für besonders lange Reisen von mehr als zwölf Stunden sieht der Vorschlag Einschränkungen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen soll sich die Entschädigung dann nur nach der Verspätung auf der betroffenen Teilstrecke richten. Für Nachtzugverbindungen und bestimmte durchgehende Fahrkarten sind Ausnahmen vorgesehen.
Auch kombinierte Reisen sollen leichter buchbar werden
Neben reinen Bahnreisen nimmt die EU-Kommission auch sogenannte multimodale Reisen in den Blick. Dabei nutzen Reisende während einer Reise unterschiedliche Verkehrsmittel, etwa Zug und Flugzeug, Bahn und Fernbus oder Fähre und Bus.
Buchungsplattformen sollen solche Verbindungen leichter auffindbar und vergleichbar machen. Der Vorschlag zum multimodalen Buchen betrifft den digitalen Ticketmarkt für Bahn-, Flug-, Bus- und Schiffsverbindungen. Er soll vor allem für mehr Transparenz und einen faireren Zugang zu Buchungsplattformen sorgen.
Wichtig: Das am 13. Mai 2026 vorgestellte Paket führt nicht automatisch zu einem einheitlichen Fahrgastrechteschutz für jede Kombination unterschiedlicher Verkehrsmittel.
Die neuen Rechte gelten noch nicht
Bei dem Passagierpaket handelt es sich um Vorschläge der EU-Kommission. Sie gelten daher noch nicht unmittelbar für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Als nächsten Schritt beraten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union über die geplanten Verordnungen. Beide können Änderungen verlangen. Erst wenn sich die EU-Institutionen auf einen endgültigen Text geeinigt haben und die Vorschriften in Kraft getreten sind, können sich Reisende auf die neuen Regelungen berufen.
Wann die Beratungen abgeschlossen sein werden und ab welchem Zeitpunkt mögliche neue Rechte gelten, steht derzeit nicht fest.
Diese Fahrgastrechte gelten bereits heute
Unabhängig von den neuen Vorschlägen schützt die EU-Fahrgastrechteverordnung Bahnreisende bereits bei Zugausfällen und Verspätungen. Welche Ansprüche bestehen, hängt unter anderem von der Dauer der Verspätung, der gebuchten Verbindung und der Art der Fahrkarte ab.


