Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Balkonkraftwerke ermöglichen es, einen Teil des eigenen Strombedarfs selbst zu decken. Wer den erzeugten Solarstrom direkt im Haushalt nutzt, kann seine Stromkosten dauerhaft senken – unabhängig davon, ob er im Eigenheim oder zur Miete wohnt. Aber welche rechtlichen und technischen Vorgaben gelten und was sollten Sie vor der Anschaffung eines Balkonkraftwerks wissen?

- Balkonkraftwerke ermöglichen es, selbst erzeugten Solarstrom im Haushalt zu nutzen
- Neue DIN schafft Sicherheit: Anschluss häufig über normale Steckdose, ohne Elektriker möglich
- Dank gesunkener Preise lohnt sich die Anschaffung oft schon nach wenigen Jahren
Ob sich ein Stecker-Solargerät (Balkonkraftwerk) lohnt, hängt vor allem vom Stromverbrauch, dem Standort und der Ausrichtung der Module ab. In vielen Fällen lautet die Antwort jedoch: ja. Denn die Anschaffungskosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Einsteigersets sind inzwischen schon für wenige hundert Euro erhältlich. So macht sich ein Balkonkraftwerk – je nach Standort und Eigenverbrauch – oft schon nach drei bis fünf Jahren bezahlt.
Aber auch ohne Südbalkon kann sich ein Stecker-Solargerät lohnen. Ost- oder Westausrichtungen liefern zwar etwas weniger Ertrag, können aber trotzdem einen spürbaren Beitrag zur Stromkostenersparnis leisten.
Installation meist ohne Elektriker möglich
Mit dem Solarpaket I wurde die Installation deutlich vereinfacht. Seit Ende 2025 schafft zudem die neue DIN VDE V 0126-95 erstmals klare technische Vorgaben für Balkonkraftwerke: Erfüllt ein Komplettsystem (Modul, Wechselrichter, Anschlusskabel) die Anforderungen der Norm, kann es in der Regel einfach über eine herkömmliche Schuko-Steckdose angeschlossen werden. Die Norm sieht dafür eine Grenze von 960 Wp (Watt Peak) für die Module vor. Das heißt: Bis zu dieser Leistung ist ein Elektriker für die Installation der Anlage meist nicht erforderlich. Damit wird der Einstieg in die eigene Stromerzeugung einfacher und sicherer.
Die neue DIN gilt jedoch nicht in Kombination mit Stromspeichern. Dazu soll es gesonderte Vorschriften geben.
Überblick: Was gilt für Balkonkraftwerke?
- Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur genügt.
- Erfüllen Balkonkraftwerke die DIN VDE V 0126-95, dürfen sie über eine herkömmliche Schuko-Steckdose angeschlossen werden.
- Wechselrichter dürfen bis zu 800 Watt einspeisen.
- Pro Stromanschluss dürfen Solarmodule mit bis zu 2.000 Watt installiert werden.
- Rückwärts laufende Zähler sind vorübergehend zugelassen - bis zur Installation eines Zweirichtungszählers. Das ermöglicht eine schnellere Installation und Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken.
Was gilt für Mieterinnen und Mieter und WEG
- Mieterinnen und Mieter haben grundsätzlich das Recht, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Vermieter dürfen dies nicht pauschal ablehnen – Vorgaben zur Art der Installation sind jedoch möglich.
- Für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer gelten ebenfalls erleichterte Regeln. Die Eigentümergemeinschaft kann jedoch Vorgaben zur Art der Anbringung machen.
Kombination mit Batteriespeicher: Wer möglichst viel des selbst erzeugten Stroms nutzen möchte, sollte ein Balkonkraftwerk mit einem Batteriespeicher kombinieren. Dieser speichert überschüssigen Solarstrom für Zeiten mit geringem Ertrag. Ob sich ein Speicher wirtschaftlich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Fragen und Antworten zu Balkonkraftwerken
Was ist ein Stecker-Photovoltaik-Gerät?
Dabei handelt es sich um eine „Minisolaranlage“ die zum Beispiel am Balkon befestigt werden kann. Diese Minianlage funktioniert genauso, wie eine „große“ Photovoltaikanlage.
Wie funktioniert eine solche Anlage?
Der von der Solaranlage produzierte Strom fließt über den Wechselrichter, der den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, ins Wohnungs- beziehungsweise Hausstromnetz.
Wie bringe ich ein Steckersolargerät an?
Die Anbringung soll gemäß der vorgeschriebenen präzisen Montageanleitung mit Vorgaben zum Montageort erfolgen. Der Wechselrichter darf maximal 800 VA Leistung ins Netz geben können. Bis zu einer Modulleistung von < 960 W darf das Steckersolargerät über einen Schuko-Stecker ans Wohnungs- / Hausnetz angeschlossen werden, wenn die elektrische Sicherheit gewährleistet ist. Als Schutzmechanismen gegen Rückstrom, Überspannung oder Netzfehler sind modifizierte Haushaltsstecker mit Schutzumhüllungen oder interne Trennschalter möglich.
Über 800 W bis maximal 2000 W Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung ist ein Wieland-Stecker vorgeschrieben. Anlagen über 2000 W Modulleistung sind keine Steckersolargeräte- Diese muss ein Elektriker installieren.
Muss ein Elektriker die Installation durchführen?
Nein, Sie können die Balkonanlage selbst installieren. Fehlt jedoch eine Außensteckdose am Balkon, muss diese durch einen Elektriker installiert werden. Das ist unabhängig davon, ob Sie eine Wieland- oder Schuko-Steckdose verwenden wollen.
Wann lohnt sich ein Stecker-Photovoltaik-Gerät für mich?
Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Etwa die Lage Ihres Balkons oder Ihrer Terrasse. Wie hoch ist Ihr Verbrauch und wie hoch ist Ihr Strompreis? Bekommen sie eine Förderung für die Balkonanlage? Diese Fragen und welches die geeignete Größe der Anlage für Sie ist, können Sie in unserer Beratung klären.
Kann mein Vermieter mir die Nutzung untersagen?
Seit der Gesetzesänderung des BGB durch das Solarpaket I, die zum 17. Oktober 2024 wirksam wurde, haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch darauf, Steckersolargerät zu installieren. Die Zustimmung des Vermieters ist zwar grundsätzlich noch erforderlich, jedoch kann der Vermieter die Installation nicht mehr ohne einen sachlichen Grund ablehnen. Zur Art und Weise der Installation können Vermieter zwar noch Vorgaben machen. Diese dürfen jedoch nicht überzogen sein oder die Installation aufgrund des Aufwandes faktisch vereiteln.
Eigentümerinnen und Eigentümer haben ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf die Genehmigung eines Steckersolargerätes. Diese Änderung wurde ebenfalls mit Wirkung zum 17. Oktober 2024 aufgenommen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Installation nicht mehr einfach untersagen. Durch Beschluss kann die Wohnungseigentümergemeinschaft jedoch Regelungen treffen die die Befestigung und Gestaltung betreffen.





