Verbraucherin bei Zweitmarkt geprellt: Plattform glaubt dem Betrüger
Stand:
12. Juni 2026
Dreiste Masche einer kaufenden Person.

Niedersachsen: Eine Verbraucherin verkauft über eine Zweitmarktplattform ein Headset, das auch nachweislich beim Käufer angekommen ist. Dieser klebt ein Post it auf das Headset mit der Beschriftung: "Danke für das Geschenk. Verpiss dich" und löst anschließend eine Stornierung des Kaufs aus. Trotz vorliegender Beweise durch die Verbraucherin glaubt die Plattform dem Käufer und erstattet diesem das Geld zurück. Zur Beratung per Telefon, Video oder vor Ort.