Zunehmend Beschwerden zum Glasfaserausbau

Mehrere Glasfaserkabel in bunt

Das wichtigste in Kürze:

  • Außendienstmitarbeitende nutzen teils fragwürdige Vertriebspraktiken, um Glasfaseranschlüsse zu verkaufen
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen erhält vermehrt Beschwerden
  • Haustürgeschäften sind Kostenfallen – klare gesetzliche Regelung nötig
Stand: 08.03.2024

Glasfaser-Anschlüsse sind für viele Menschen attraktiv – versprechen sie doch eine schnellere Internetleitung und deutlich weniger Störungen. Aber der Ausbau bringt auch Probleme mit sich: Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Niedersachsen Beschwerden über aufdringliche Außendienstmitarbeitende sowie fragwürdige Vertriebspraktiken. Wehren können sich Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ungewollte Werbebesuche kaum. Eine klare gesetzliche Regelung ist überfällig.

Verbraucherinnen und Verbraucher teilen uns immer wieder mit, dass Außendienstmitarbeitende ungebeten zu Hause vorbeischauen, um Glasfaserverträge zu verkaufen. Teils sind diese Besuche nur lästig, oft bringen sie jedoch Ärger mit sich: Die Betroffenen fühlen sich von dem Geschäftsgebaren überrumpelt. Sie sollen am besten gleich unterschreiben, Zeit, um die Vertragsunterlagen zu prüfen, bekommen sie in den meisten Fällen nicht.

Überdimensionierte und teure Verträge sorgen für Frust

Später bereuen sie den schnellen Vertragsabschluss dann oft: Die Verträge sind teuer oder überdimensioniert, bieten nicht den gewünschten Vorteil. Oder der vereinbarte  Wechselzeitpunkt passt nicht zu vorhandenen Verträgen. Zwar können an der Haustür geschlossene Verträge grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, ärgerlich ist es für die Betroffenen trotzdem.

Tipps der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nie zu einer sofortigen Unterschrift auf Papier oder Tablet drängen lassen. Für eine gute Vertragsbeziehung ist es unerlässlich, Zeit zum Überlegen zu haben. Klingt das Produkt gut, sollten sich Interessierte das Angebot daher aushändigen lassen und sowohl Preise als auch technische Details sorgfältig prüfen.

Das sollten Sie beachten

  • Handelt es sich um einen echten Glasfaseranschluss, der bis in die ihre Wohnung oder ihr Haus verlegt wird?
  • Ein ‚Fiber-to-the-curb‘-Anschluss, der nur bis zum grauen Kastenauf der Straße gelegt wird, bietet hingegen keinen Geschwindigkeitsvorteil, sodass sich Mehrkosten hier meist nicht lohnen.
  • Prüfen Sie, ob Sie die angebotene Bandbreite überhaupt benötigen.
     

Gesetzesänderung erforderlich

Anders als unerwünschte Werbung per Telefon oder E-Mail sind Haustürgeschäfte im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Unserer Ansicht nach sind Hausbesuche zu Werbezwecken aber gleichermaßen belästigend und die Gefahr ungewollter Vertragsabschlüsse ist hier mindestens genauso groß. Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen, sollte der Gesetzgeber nachbessern und auch Haustürgeschäfte ohne ausdrückliche Einwilligung verbieten.

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