Kündigung selbst in die Hand nehmen, statt teure Dienste beauftragen

Pressemitteilung vom 15. Oktober 2026

Der kostenfreie Musterbrief der Verbraucherzentrale Niedersachsen unterstützt dabei

Das Fitnessstudio ist ein längst vergessener Ort, der Stromanbieter wird zu teuer oder die abonnierte Zeitung verstopft nur noch den Briefkasten? Dann ist es an der Zeit, den Vertrag zu kündigen. Das ist oft einfacher, als viele annehmen. Denn in der Regel genügt bei Laufzeitverträgen ein formloses Schreiben oder online braucht es wenige Klicks. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet ein kostenfreies Musterschreiben, informiert über die Rechte beim Kündigen und rät vor allem, diese nicht an kostenpflichtige Dienstleister abzugeben.

Die Hürden im Kopf für die Beendigung eines Laufzeitvertrags sind meist viel zu hoch: „Wir beobachten, dass manche Verbraucherinnen und Verbraucher lieber einen kostenpflichtigen Online-Dienst, wie abo-stopper.com beauftragen, weil ihnen die Kündigung zu kompliziert erscheint“, sagt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Davon raten wir ab, da solche Dienste unnötig teuer sind und der Widerruf manchmal erschwert wird“, so Schönbohm. Schließlich ist das Beenden eines Laufzeitvertrags oft einfacher als gedacht. 

Das sollte eine Kündigung enthalten 

Es gibt nur wenige Dinge, die beachtet werden müssen: Ein formloses Kündigungsschreiben kann zum Beispiel per E-Mail oder Brief verschickt werden. Um die Kündigung im Zweifelsfall nachweisen zu können, empfiehlt der Experte ein Einschreiben zu nutzen oder die entsprechende E-Mail zu sichern. Die Kündigung sollte den vollständigen Namen und Anschrift sowie Name und Anschrift des Vertragspartners enthalten. Auch sollte das Datum nicht fehlen sowie die Kündigungserklärung. Den Hinweis, dass zum nächstmöglichen Termin gekündigt wird, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ebenfalls aufnehmen. Ein Kündigungsgrund muss hingegen nicht angegeben werden. Eine Ausnahme gibt es hier: „Wenn es zu einem Vertragsbruch kommt, etwa wegen eines Leistungsausfalls oder wegen einer einseitigen Preiserhöhung, dann können Verbraucherinnen und Verbraucher unter Umständen außerordentlich kündigen und müssen dabei jedoch den Grund angeben“, erklärt die Expertin. Wer Unterstützung beim Kündigen braucht, kann den kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale Niedersachsen nutzen – sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Kündigung.

Kündigen mit wenigen Klicks 

Digital ist es mitunter sogar noch einfacher, einen Vertrag zu beenden – und zwar mithilfe des Kündigungsbuttons. Unternehmen müssen seit Juli 2022 diesen gut auffindbar auf ihrer Website anbieten. Das gilt für alle langfristigen, kostenpflichtigen Verträge, die online angeboten werden. „Ein klassischer Button muss es dabei nicht zwingend sein“, sagt Schönbohm. „Auch ein eindeutig beschrifteter Link, etwa im Fußbereich der Website, genügt.“ Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Schaltfläche ohne vorherige Anmeldung auf der Website erreichen können. Nachdem die Kündigung auf der jeweiligen Website des Anbieters veranlasst wurde, muss er den Eingang der Kündigung dann zeitnah bestätigen. Diese Bestätigung sollte als Nachweis gespeichert werden. Kommt es doch mal zu Problemen bei der Kündigung, hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

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