20.04.2023

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Verkauf auf eBay Kleinanzeigen

Ob Kleidung, Autos oder Möbel: Auf Kleinanzeigen-Portalen lässt sich so ziemlich alles kaufen und verkaufen. Auch Betrüger wissen dies zu schätzen. Dabei richten sich ihre Maschen nicht nur an Käuferinnen und Käufer – auch wer selbst etwas veräußert, muss unseriöse Kaufabsichten fürchten. Diese Erfahrung macht auch eine Verbraucherin aus Oldenburg, als sie einen Ticket-Verkauf über die „sicher bezahlen“-Methode bei eBay Kleinanzeigen abwickelt.

Aufgrund eines Krankheitsfalls muss eine Verbraucherin zwei Tickets für das Skispringen in Willingen verkaufen und stellt sie auf eBay Kleinanzeigen ein. Es meldet sich eine Interessentin, die den Kauf über die „sicher bezahlen“-Methode abwickeln möchte. Die Verkäuferin lässt sich auf den Vorschlag ein und erhält eine SMS, dass die Artikel bezahlt seien und sie die Zahlung lediglich unter einem Link bestätigen müsse. Über den Link landet sie auf der vermeintlichen Website des Portals. Hier hinterlegt sie die Daten ihrer Kreditkarte, um das Geld zu erhalten. Was sie nicht weiß: Es handelt sich um eine täuschend echt nachgebaute Seite. Mit der Eingabe ihrer Daten löst sie eine Zahlung von rund 3.000 Euro aus. Als sie den Schwindel bemerkt, ist es bereits zu spät – und eine Rückzahlung durch die Bank wird abgelehnt.

„Das ist für die Verbraucherin natürlich äußerst ärgerlich“, sagt Ann-Katrin Fornika, Beraterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Oldenburg, und erklärt: „Beim ‚sicher bezahlen‘ denken die meisten nicht an ein Betrugsrisiko. Schließlich bietet die Funktion auch einen Käufer- und Verkäuferschutz. Und so tappen viele in die Smishing-Falle.“ Wichtig bei dieser Zahlungsmethode ist aber, dass die Funktion ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des Kleinanzeigen-Portals stattfindet. „Links in E-Mails oder SMS sollten daher gar nicht erst angeklickt und Daten so preisgegeben werden“, erklärt die Beraterin.

Tipps für den sicheren Verkauf

„Verkäuferinnen und Verkäufer sollten immer selbst die Zahlungsart bestimmen“, rät Fornika. So können sie sich auch in aller Ruhe mit dem korrekten Ablauf auseinandersetzen. Bestenfalls wird der Verkaufsgegenstand immer gegen Barzahlung abgeholt – so kann nur wenig schiefgehen. „Wer seinen Artikel aber versenden kann und möchte, sollte unbedingt auf eine sichere Zahlungsart mit Käufer- und Verkäuferschutz setzen“, sagt Fornika. Dabei sollte beim Versand auch darauf geachtet werden, dass dieser versichert erfolgt und nachverfolgt werden kann. Nur so können später gegebenenfalls Ansprüche geltend gemacht werden.

 

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