Klage gegen Primastrom erfolgreich

Pressemitteilung vom 19. Oktober 2026

Briefwerbung mit Aufforderung zum Rückruf unzulässig

Mit einem Werbeschreiben versuchte die primastrom GmbH potenzielle Neukundinnen und -kunden dazu zu bringen selbst im Unternehmen anzurufen - ein Trick, um das Verbot von Werbeanrufen ohne Einwilligung zu umgehen. Da primastrom nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung abzugeben, hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen Klage eingereicht – mit Erfolg. Das Landgericht Berlin II hat der Klage jetzt stattgegeben. 

„Bitte um Rückruf! Es geht um Ihre Stromversorgung. Ihre Mithilfe ist erforderlich“, hieß es in dem Schreiben von primastrom. „Die Wortwahl suggeriert, dass sich die Angeschriebenen unbedingt aktiv zurückmelden müssen. Eine Identifikationsnummer im Briefkopf erweckt zudem den Anschein, dass bereits eine Kundennummer bestünde“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und betont: „Eine solche Geschäftspraxis ist irreführend und setzt Menschen unzulässig unter Druck.“

Dieser Auffassung ist das Landgericht Berlin II gefolgt. Zukünftig muss primastrom es unterlassen, Verbraucherinnen und Verbraucher ohne vorherige Einwilligung schriftlich zu einem „Rückruf“, wie es das Unternehmen nennt, aufzufordern. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Formulierung dazu geeignet ist, Sorgen und Ängste hervorzurufen. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten zu einer geschäftlichen Entscheidung verleitet werden, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Der Energierechtsexperte rät: Wer ein solches Werbeschreiben erhält, sollte sich nicht irritieren lassen. Es kann ohne weitere Folgen ignoriert werden. Weiterhin sollte am Telefon niemals die eigene MaLo-ID oder Zählernummer herausgegeben werden. Denn sobald ein Unternehmen diese kennt, kann es Kundinnen und Kunden ohne Zustimmung beim bisherigen Versorger abmelden. Damit ist zwar noch kein neuer Vertrag zustande gekommen, aber die Abmeldung beim alten Anbieter kann bereits viel Ärger und Umstände bereiten.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

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