Klage gegen Check 24
Bei Mietwagenabholung: Kautionszahlung mit Debitkarte nicht möglich – trotz entsprechender Filtersetzung im Buchungsprozess
Allgemeine Verfahrensdaten
CHECK24 Vergleichsportal Mietwagen GmbH
Viktoriastraße 7
86150 Bamberg
Deutschland
Es wird beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an den Geschäftsführern, künftig zu unterlassen,
1.
im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Kfz-Mietverträge, die mit Verbraucher:innen vermittelt oder geschlossen werden, die nachfolgende oder inhalts-gleiche Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, zu verwenden oder sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen:
„[Bei Abholung wird eine Kaution (Höhe der Kaution und ggf. Tankkaution siehe Mietbedingungen) auf der Kreditkarte des Hauptfahrers geblockt. Vor Ort ist die ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte und die Eingabe Ihrer PIN notwendig.] Debitkarten werden am Schalter nicht akzeptiert. Ebenso werden Prepaidkarten, American Express, EC-/Girokarten (Maestro, V-Pay), Apple Pay und Google Pay am Schalter oft nicht akzeptiert. [Bei schadenfreier Rückgabe wird der Betrag wieder freigegeben.]
wenn zugleich in den Mietbedingungen des vermittelten Vertragspartners (Kfz-Vermieters) eine Debitkarte als Zahlungsmittel zur Hinterlegung der Kaution aber akzeptiert wird,
2.
beim Vergleich verschiedener Angebote für Mietwagen über das Vergleichsportal https://mietwagen.check24.de auch Angebote solcher Anbieter anzuzeigen, die die Kautionshinterlegung per Debitkarte nicht akzeptieren, ob-wohl zuvor der Filter „Kaution per Debitkarte möglich“ gesetzt wurde.