Starlink erhöht Preise und stuft Kunden automatisch in teureren Tarif hoch: Verbraucherzentrale mahnt Anbieter ab
Starlink hat den Preis für seinen Internettarif "Privathaushalt 200 Mbit/s" erhöht. Gleichzeitig berichten Kundinnen und Kunden, ohne ihre Zustimmung in den deutlich teureren Tarif "Privathaushalt Max" gewechselt worden zu sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält sowohl die Preiserhöhung als auch die automatische Tarif-Hochstufung für rechtswidrig und hat Starlink abgemahnt.

- Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Starlink wegen einer aus ihrer Sicht unzulässigen Preiserhöhung abgemahnt.
- Verbraucher berichten zudem von einer automatischen Hochstufung in den Tarif "Privathaushalt Max" für 75 Euro im Monat – ohne ihre Zustimmung.
- Betroffene sollten ihren Starlink-Tarif und ihre Rechnung prüfen und zu viel gezahltes Geld zurückfordern.
Starlink erhöht den Preis für den Tarif "Privathaushalt 200 Mbit/s"
Der Satelliten-Internetanbieter Starlink hat seine Kundinnen und Kunden per E-Mail darüber informiert, dass sich der Preis für den Tarif "Privathaushalt 200 Mbit/s" ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von rund 50 Euro auf 55 Euro pro Monat erhöht. Als Begründung nennt das Unternehmen steigende Betriebskosten sowie Investitionen in den Ausbau und die Verbesserung des Starlink-Netzes.
Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen gingen jedoch Beschwerden ein, die über die angekündigte Preiserhöhung hinausgehen.
Starlink-Kunden berichten von automatischer Hochstufung in den Tarif "Privathaushalt Max"
Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher stellten fest, dass ihr Starlink-Vertrag ohne ihre Zustimmung in den Tarif "Privathaushalt Max" für 75 Euro pro Monat geändert worden war.
Eine Betroffene bemerkte die Tarifänderung noch rechtzeitig in der Rechnungsvorschau ihres Kundenkontos und wechselte vor der endgültigen Abrechnung zurück in ihren ursprünglichen Tarif. Ein anderer Verbraucher entdeckte die Hochstufung erst auf seiner fertigen Rechnung. Statt der angekündigten Erhöhung um 5 Euro sollte er plötzlich 25 Euro mehr als im Vormonat bezahlen.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale dürfen Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ohne ihre Zustimmung in einen anderenTarif umstellen und hierfür ein höheres Entgelt verlangen.
Warum die Verbraucherzentrale die Starlink-Preiserhöhung für unzulässig hält
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält bereits die angekündigte Preiserhöhung von Starlink für rechtswidrig.
Zwar enthält der Vertrag eine Klausel zur Änderung der Preise. Diese legt jedoch nicht fest, unter welchen Voraussetzungen oder aufgrund welcher Kostensteigerungen Starlink seine Preise erhöhen darf. Verbraucherinnen und Verbraucher können deshalb nicht nachvollziehen, wann Preisänderungen zulässig sind und in welcher Höhe sie erfolgen können.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verstößt die Preisanpassungsklausel deshalb gegen das AGB-Recht. Sie ist intransparent und benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen.
Was können Starlink-Kunden jetzt tun?
Wer einen Starlink-Vertrag besitzt, sollte die aktuelle Rechnung und den gebuchten Tarif sorgfältig kontrollieren. Wurde der Vertrag ohne Zustimmung in den Tarif "Privathaushalt Max" umgestellt oder bereits ein höherer Betrag abgebucht, sollten Betroffene die Abrechnung gegenüber Starlink beanstanden und zu viel gezahltes Geld zurückfordern. Außerdem sollte die Umstellung auf den ursprünglichen Tarif verlangt werden.