Neue EU-Fluggastrechte beschlossen: Das soll sich für Reisende ab 2027 ändern

Stand: 17. Juli 2026

Die EU hat neue Fluggastrechte endgültig beschlossen. Reisende können sich künftig unter anderem auf mehr Preistransparenz, besseren Schutz bei Rückflügen und kostenlose Sitzplätze für Kinder neben ihren Eltern freuen. Gleichzeitig gibt es aber auch eine wichtige Verschlechterung.

  • Neue EU-Fluggastrechte beschlossen: Die EU-Mitgliedstaaten haben die Reform am 13. Juli 2026 endgültig beschlossen. Die neuen Regeln sollen frühestens ab Mitte 2027 gelten. 
  • Mehr Rechte für Fluggäste: Unter anderem sollen Flugpreise transparenter werden, Kinder kostenlos neben ihren Eltern sitzen und Rückflüge trotz "No-Show" beim Hinflug erhalten bleiben. 
  • Auch ein Nachteil: Ansprüche gegen Airlines sollen künftig bereits nach neun Monaten verjähren. 

Neue Fluggastrechte gelten frühestens ab Mitte 2027

Der Rat der Europäischen Union hat am 13. Juli 2026 die Reform der EU-Fluggastrechte endgültig beschlossen. Bis die neuen Vorschriften gelten, wird es allerdings noch dauern: Sie sollen frühestens ab Mitte 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Fluggastrechte.

Mit der Reform will die EU die Rechte von Fluggästen stärken und gleichzeitig für mehr Klarheit bei Flugbuchungen sorgen. Die neuen Regelungen bringen für Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht nur Vorteile.

Flugpreise sollen transparenter werden

Künftig müssen Fluggesellschaften den Flugpreis einschließlich der Kosten für das Handgepäck bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs anzeigen. Dadurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die Angebote verschiedener Airlines einfacher vergleichen können.

Rückflug bleibt trotz verpasstem Hinflug bestehen

Wer den Hinflug nicht antritt, soll den gebuchten Rückflug künftig grundsätzlich trotzdem nutzen können. Bislang konnten Fluggesellschaften in solchen Fällen den Rückflug häufig stornieren.

Mit der neuen Regelung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor sogenannten No-Show-Klauseln geschützt werden.

Entschädigung bei Flugverspätungen

Für einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bleibt es grundsätzlich dabei: Beträgt die Flugverspätung mindestens drei Stunden, können Fluggäste weiterhin eine Entschädigung dafür verlangen.

Neu ist, dass Fluggesellschaften betroffene Fluggäste künftig innerhalb von 96 Stunden nach der Ankunft elektronisch über solche Ausgleichsansprüche informieren müssen.

Familien und Menschen mit Unterstützungsbedarf werden besser geschützt

Kinder dürfen künftig ohne zusätzliche Kosten neben ihren Eltern sitzen. Auch Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen ohne Aufpreis einen Sitzplatz neben ihrer Begleitperson erhalten.

Ansprüche verjähren deutlich schneller

Die Reform bringt jedoch auch eine Verschlechterung mit sich: Ansprüche aus den EU-Fluggastrechten sollen künftig bereits nach neun Monaten verjähren. Nach bisherigem deutschem Recht konnten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche deutlich länger geltend machen.

Wer von einer Flugverspätung, einer Annullierung oder einer Nichtbeförderung betroffen ist, sollte seine Ansprüche daher künftig möglichst zeitnah prüfen und gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.

Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Fluggastrechte

Die neuen Regelungen treten nicht sofort in Kraft. Bis sie voraussichtlich ab Mitte 2027 gelten, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin auf die bisherigen EU-Fluggastrechte berufen.

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