KfW-Förderung für Heizung und Sanierung wird angepasst: Das gilt jetzt

Stand: 10. Juli 2026

Neue Regeln für die KfW-Förderung: Ab dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen für Heizungstausch und energetische Sanierung. Erfahren Sie, welche Übergangsfristen gelten, was sich bei der Förderung ändert und warum eine unabhängige Energieberatung jetzt besonders sinnvoll ist.

Seit dem 9. Juli 2026 können bei der KfW vorübergehend keine neuen Anträge für Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Grund dafür ist eine Umstellung der Förderbedingungen. Ab 21. Juli 2026 sollen Anträge wieder möglich sein – dann allerdings nach den neuen Regelungen. 

Was bedeutet die Umstellung für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Wer bereits eine gültige Antragsbestätigung (Bestätigung zum Antrag, BzA) von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten erhalten hat, den Förderantrag bei der KfW aber noch nicht eingereicht hat, kann dies noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Förderbedingungen tun. Voraussetzung ist, dass bereits eine gültige Antragsbestätigung vorliegt. 

Ab dem 21. Juli 2026 gelten dann die neuen Förderbedingungen.

Das ändert sich ab dem 21. Juli

Für die Heizungsförderung bleiben einige zentrale Bestandteile erhalten, andere werden angepasst:

  • Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. 
  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt auf 28.000 Euro
  • Ab 1. Februar 2027 reduziert sich dieser Förderhöchstbetrag halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro
  • Die Förderung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer wird künftig stärker nach dem Haushaltseinkommen gestaffelt: 
    • 40 Prozent Einkommensbonus bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
    • 30 Prozent bis 40.000 Euro
    • 10 Prozent bis 50.000 Euro
  • Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das maßgebliche Haushaltseinkommen zusätzlich um 10.000 Euro Familienzuschlag reduziert. 

Ausführliche Informationen zu den neuen Förderbedingungen stellt die KfW auf ihrer Website bereit.

Förderung bleibt wichtiger Anreiz

Die vorübergehende Einstellung der Antragstellung dürfte insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich aktuell in der konkreten Planung eines Heizungstauschs oder einer Sanierung befinden, zunächst ein Ärgernis sein. Positiv ist jedoch, dass die Förderung bereits ab dem 21. Juli 2026 fortgeführt wird – wenn auch mit angepassten Förderbedingungen.

Dass die Förderung weitergeführt wird, ist grundsätzlich ein gutes Zeichen und entspricht auch dem Meinungsbild der Verbraucherinnen und Verbraucher. In einer repräsentativen Umfrage von forsa im Auftrag der Verbraucherzentrale Niedersachsen haben 77 Prozent das Befragten angegeben, dass sie sich weiterhin eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Energiewende wünschen (zur Umfrage). Dass die Förderung jedoch so abrupt vorübergehend eingestellt worden ist und erst wieder mit veränderten Bedingungen fortgeführt wird, ist kommunikativ leider nicht nachvollziehbar.

Jetzt sorgfältig planen

Wer einen Heizungstausch plant, sollte primär schauen, dass die Heizungsanlage zum Gebäude passt und richtig dimensioniert ist. Die Fördersumme an sich sollte daher nicht das Hauptkriterium darstellen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt deshalb, vor einer Entscheidung unabhängigen Rat einzuholen. Auch das kostenfreie Wärmepumpen-Vergleichsangebot der Verbraucherzentrale kann dabei helfen, vorliegende Angebote fachlich bewerten zu lassen. Dabei werden nicht nur die Kosten betrachtet, sondern beispielsweise auch die Dimensionierung und die technische Ausführung der geplanten Anlage.

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Wer Fragen zur Heizungsmodernisierung, energetischen Sanierung, Fördermitteln oder erneuerbaren Energien hat, kann das unabhängige Beratungsangebot der Energieberatung der Verbraucherzentrale nutzen. Die Energieberaterinnen und Energieberater informieren individuell und anbieterunabhängig – persönlich, telefonisch oder online.

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Weitere Informationen zur Energieberatung erhalten Sie auf der Website der Energieberatung der Verbraucherzentrale oder über die bundesweit kostenfreie Hotline 0800 809 802 400


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