Smart Meter Einbau: Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über Sparversprechen der Deutschen Messwesen

Stand: 10. Juli 2026

Die Deutsche Messwesen wirbt derzeit in der Region Hannover mit Schreiben für den Einbau von Smart Metern und stellt Unterstützung von bis zu 131 Euro pro Jahr in Aussicht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, warum diese Aussage nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gilt und worauf sie vor einer Entscheidung achten sollten.

  • Eine Ersparnis nach § 14a EnWG gibt es nicht allein durch den Einbau eines Smart Meters. Voraussetzung ist zusätzlich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, etwa eine Wärmepumpe oder Wallbox. 
  • Die von der Deutschen Messwesen genannte Ersparnis von bis zu 131 Euro pro Jahr ist nicht automatisch für jeden Haushalt erreichbar. Die tatsächliche Entlastung hängt vom individuellen Fall und dem gewählten Modell ab. 
  • Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Angebote verschiedener Messstellenbetreiber vergleichen. Insbesondere die jährlichen Kosten können sich deutlich unterscheiden. 

Deutsche Messwesen wirbt mit Smart Metern und Sparversprechen

Derzeit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher in der Region Hannover Schreiben der Deutschen Messwesen, ein Unternhemen metrify smart meterin GmbH. Das Unternehmen wirbt für den Einbau intelligenter Stromzähler (Smart Meter) und vermittelt den Eindruck, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch automatisch finanzielle Vorteile erzielen können. Auch einzelne Energieversorger und Netzbetreiber informieren bereits über das Unternehmen.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Niedersachsen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Aussagen jedoch genau prüfen. Denn der Einbau eines Smart Meters allein führt nicht automatisch zu einer Ersparnis.

§ 14a EnWG: Smart Meter allein reicht nicht aus

Die Deutsche Messwesen wirbt mit einer möglichen Unterstützung von 131 Euro pro Jahr und verweist dabei auf die Regelungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Tatsächlich ermöglicht § 14a EnWG unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Netzentgelte. Dafür muss jedoch neben einem Smart Meter auch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise:

  • Wärmepumpen, 
  • private Ladeeinrichtungen für Elektroautos (Wallboxen), 
  • Batteriespeicher oder 
  • bestimmte Klimaanlagen. 

Ein Smart Meter ist zwar Voraussetzung für die Nutzung der Regelung, löst die Ersparnis aber nicht automatisch aus. Wie hoch die finanzielle Entlastung tatsächlich ausfällt, hängt von der jeweiligen Verbrauchssituation und dem gewählten Entlastungsmodell ab.

Laufende Kosten genau prüfen

Die Deutsche Messwesen wirbt außerdem damit, die Kosten für den Einbau des Smart Meters zu übernehmen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jedoch auch die laufenden Kosten, die im Kleingedruckten aufgelistet sind,berücksichtigen. Nach den Angaben des Unternehmens kostet der Messstellenbetrieb 99 Euro pro Jahr.

Zum Vergleich: Für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von bis zu 20.000 Kilowattstunden – das betrifft die meisten Privathaushalte – gilt bei einem grundzuständigen Messstellenbetreiber, beispielsweise den örtlichen Stadtwerken, derzeit eine gesetzliche Preisobergrenze von 50 Euro pro Jahr.

Je nach individueller Situation kann das Angebot eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers daher deutlich höhere laufende Kosten verursachen.

Deutsche Messwesen ist kein staatlicher Messstellenbetreiber

Wichtig ist außerdem: Die Deutsche Messwesen ist kein staatlicher oder gesetzlich zuständiger Messstellenbetreiber, sondern ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht verpflichtet, Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen oder aber das Angebot des Unternehmens anzunehmen.

 

Verbraucherzentrale Niedersachsen berät unabhängig

Wer ein Schreiben der Deutschen Messwesen erhalten hat und unsicher ist, ob sich ein Wechsel lohnt, kann sich an die Verbraucherzentrale Niedersachsen wenden: 

Kurzberatung Energielieferverträge

Telefon: 0511 91196-99
Montag & Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 10:00 - 13:00 Uhr 

Die Energieberatung informiert unabhängig über Smart Meter, Kosten, gesetzliche Regelungen und die Voraussetzungen für eine Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG.

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