Smart Meter Einbau: Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über Schreiben der Deutschen Messwesen
Die Deutsche Messwesen wirbt derzeit in der Region Hannover mit Schreiben für den Einbau von Smart Metern. In den Schreiben informiert sie über die Möglichkeit, mit einem Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox ein geringeres Netzentgelt zu erhalten.

- Der Einbau eines Smart Meters ist für Sie grundsätzlich verpflichtend, wenn der lokale Messstellenbetreiber diesen ankündigt und durchführt.
- Die Wahl des Messstellenbetreibers ist in der Regel frei. Zu einem Wechsel sind Sie nicht verpflichtet.
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Angebote verschiedener Messstellenbetreiber vergleichen. Insbesondere die jährlichen Kosten können sich deutlich unterscheiden.
Deutsche Messwesen wirbt mit Smart Metern Einbau
Derzeit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher in der Region Hannover Schreiben der Deutschen Messwesen, ein Unternehmen metrify smart meterin GmbH. Das Unternehmen wirbt für den Einbau intelligenter Stromzähler (Smart Meter). Der Betreff erweckt den Anschein, dass für die Adressen eine Smart Meter Installation konkret geplant sei, es handelt sich jedoch bloß um ein Informationsschreiben über die Möglichkeit hierzu.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Niedersachsen sollten Sie sich davon nicht verunsichern lassen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Installationstermin mit der Deutschen Messwesen zu vereinbaren. Auch einzelne Energieversorger und Netzbetreiber informieren bereits über das Unternehmen.
Laufende Kosten genau prüfen
Die Deutsche Messwesen wirbt außerdem damit, die Kosten für den Einbau des Smart Meters zu übernehmen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jedoch auch die laufenden Kosten, die im Kleingedruckten aufgelistet sind, berücksichtigen. Nach den Angaben des Unternehmens kostet der Messstellenbetrieb 99 Euro pro Jahr.
Zum Vergleich: Für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von bis zu 20.000 Kilowattstunden – das betrifft die meisten Privathaushalte – gilt bei einem grundzuständigen Messstellenbetreiber, beispielsweise den örtlichen Stadtwerken, derzeit eine gesetzliche Preisobergrenze von 50 Euro pro Jahr.
Dass im Jahresentgelt von 99 Euro pro Jahr von der Deutschen Messwesen der Betrag für steuerbare Verbrauchseinrichtungen bereits enthalten ist, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen
Je nach individueller Situation kann das Angebot eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers daher höhere laufende Kosten verursachen.
Deutsche Messwesen ist kein grundzuständiger Messstellenbetreiber
Wichtig ist außerdem: Die Deutsche Messwesen ist kein grundzuständiger oder gesetzlich zuständiger Messstellenbetreiber, sondern ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht verpflichtet, Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen oder aber das Angebot des Unternehmens anzunehmen.
Verbraucherzentrale Niedersachsen berät unabhängig
Wer ein Schreiben der Deutschen Messwesen erhalten hat und unsicher ist, ob sich ein Wechsel lohnt, kann sich an die Verbraucherzentrale Niedersachsen wenden:
Kurzberatung Energielieferverträge
Telefon: 0511 91196-99
Montag & Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 10:00 - 13:00 Uhr
Die Energieberatung informiert unabhängig über Smart Meter, Kosten, gesetzliche Regelungen und die Voraussetzungen für eine Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG.





