Betrieb der Lufthansa-Tochter CityLine vorläufig eingestellt – was bedeutet das?
Die Lufthansa-Tochter CityLine hat laut Medienberichten vorläufig den Betrieb eingestellt. Die Flugzeuge der Regionalmarke bleiben demnach seit dem 16. April 2026 am Boden. Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei CityLine Flüge gebucht haben?
CityLine stellt Betrieb ein - Welche Rechte habe ich?
Bei Individualreisen
Haben Sie individuell einen Flug bei der Firma Lufthansa CityLine GmbH gebucht, muss die Fluggesellschaft Ihre Pflichten aus diesem Vertrag Ihnen gegenüber weiterhin erfüllen.
Sollte das Unternehmen Ihren Flug stornieren, so können Sie Ihre Rechte aus der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union geltend machen.
Das heißt, Sie müssen die Kosten für Ihr Flugticket zurück erstattet bekommen. Alternativ hierzu können Sie auch darauf bestehen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt doch noch befördert zu werden.
Falls Sie nicht rechtzeitig über die Stornierung Ihres Fluges unterrichtet wurden, haben Sie außerdem das Recht auf eine pauschalierte Ausgleichszahlung. Diese beträgt je nach Flugstrecke € 250, € 400 oder € 600 pro Passagier. Eine Information über die Stornierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug kann zu kurz sein.
Bei Pauschalreisen
Sollten Sie Ihren Flug mit CityLine als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, können Sie auch Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen.
An wen wende ich mich?
Nach Informationen der Lufthansa CityLine GmbH auf ihrer Webseite ist davon auszugehen, dass das Unternehmen weiter existiert. Wenden Sie sich also direkt an CityLine, falls Sie dort ihren Flug gebucht haben.
Lassen Sie sich im Zweifel von der Verbraucherzentrale beraten.