Werbung für Smart-Meter verspricht mehr, als viele Haushalte sparen können

Pressemitteilung vom 10. Juli 2026

Verbraucherzentrale Niedersachsen rät zur Vorsicht bei Angeboten der Deutschen Messwesen

Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH, ein Unternehmen der metrify smart metering GmbH, sorgen derzeit in der Region Hannover für Aufmerksamkeit. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, Werbeversprechen rund um Smart Meter kritisch zu hinterfragen und Angebote genau zu vergleichen. Denn eine finanzielle Ersparnis stellt sich nicht allein durch den Einbau eines intelligenten Stromzählers ein. 

Bis zu 131 Euro Ersparnis pro Jahr durch den Einbau von Smart Metern – mit diesem Versprechen wirbt die Deutsche Messwesen in einem Schreiben derzeit in der Region Hannover. Dabei bezieht sich das Unternehmen auf das Energiewirtschaftsgesetz. Aber: eine solche Entlastung durch die Reduzierung der Netzentgelte hat der Gesetzgeber nur vorgesehen, wenn neben einem Smart Meter auch sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, private Wallboxen oder Batteriespeicher verbaut werden. „Mit dem Einbau eines Smart Meters allein lässt sich nicht automatisch Geld sparen“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wer weder eine Wärmepumpe noch eine Wallbox oder vergleichbare Technik besitzt, sollte besonders genau prüfen, welchen konkreten Nutzen das Angebot für den eigenen Haushalt bringt.“

Laufende Kosten genau prüfen

Die Deutsche Messwesen wirbt außerdem damit, die Kosten für den Einbau des Smart Meters zu übernehmen. Für den Betrieb des Smart Meters fallen nach Angaben des Unternehmens allerdings 99 Euro pro Jahr an. Zum Vergleich: Für die meisten Privathaushalte dürften die Kosten bei einem grundzuständigen Messstellenbetreiber, beispielsweise den örtlichen Stadtwerken, deutlich niedriger ausfallen. Dort gilt bei einem Verbrauch zwischen 10.000 und 20.000 kWh derzeit eine gesetzliche Preisobergrenze von 50 Euro pro Jahr. 

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist außerdem darauf hin, dass die Deutsche Messwesen kein grundzuständiger Messstellenbetreiber ist, sondern wettbewerblich handelt. Haushalte sind nicht verpflichtet, ein entsprechendes Angebot anzunehmen oder ihren bisherigen Messstellenbetreiber zu wechseln. Verbraucherinnen und Verbraucher haben grundsätzlich die Möglichkeit, verschiedene Angebote zu vergleichen und die für sie wirtschaftlichste Lösung auszuwählen. 

Wer unsicher ist, ob sich ein Smart Meter lohnt, kann sich an die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen wenden. Die Beraterinnen und Berater informieren unabhängig und kostenlos über gesetzliche Regelungen, Kosten und die Voraussetzungen für die Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem oder eine Netzentgeltreduzierung. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.