Voxenergie muss Vertragsstrafe zahlen

Pressemitteilung vom 15. Juli 2026

Verbraucherzentrale Niedersachsen setzt sich erfolgreich gegen irreführende Geschäftspraktiken durch

Nach einem Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung muss die Voxenergie GmbH eine Vertragsstrafe zahlen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stärkt damit die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern und setzt ein klares Zeichen gegen unlautere Praktiken im Energiemarkt.

„Eine abgegebene Unterlassungserklärung ist nicht bloß ein symbolischer Akt. Wer dagegen verstößt, muss mit der Durchsetzung der vereinbarten Vertragsstrafe rechnen“, betont René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das Energieunternehmen Voxenergie wurde bereits 2019 von der Verbraucherzentrale Niedersachsen wegen unlauterer Geschäftspraktiken abgemahnt. Im Fokus standen insbesondere Formulare, die Kundinnen und Kunden bei einem Umzug ausfüllen sollten. Diese erweckten durch irreführende Angaben den Eindruck, dass nur ganz bestimmte Unterlagen – etwa Übergabeprotokolle, Mietverträge oder Ummeldebescheinigungen – für den Nachweis des Umzugs akzeptiert werden.

Zudem verlangte Voxenergie von Kundinnen und Kunden, nach einem Umzug weiterhin den Grundpreis des bisherigen Vertrags zu zahlen – selbst dann, wenn am neuen Wohnort keine Belieferung erfolgte. Eine Erstattung stellte das Unternehmen erst nach erfolgreicher Schaltung am neuen Wohnort in Aussicht.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale gibt es für diese Forderungen keine rechtliche Grundlage. „Die Formulare von Voxenergie suggerieren Anforderungen, die rechtlich nicht bestehen. Das führt dazu, dass Verbraucherinnen und Verbraucher unnötig unter Druck gesetzt werden und sich der Wechsel zu einem anderen Versorger eventuell sogar verzögert“, so Zietlow-Zahl weiter.

Unterlassungserklärung und Verstoß

Im Rahmen der Abmahnung hatte sich Voxenergie verpflichtet, diese Praktiken künftig zu unterlassen. Für jeden weiteren Verstoß wurde eine Vertragsstrafe festgelegt. Dennoch hat sich der Anbieter in mehrfacher Hinsicht nicht an diese Vereinbarung gehalten – mit der Folge, dass die Vertragsstrafe nun fällig wurde. Nachdem der Anbieter die Zahlung zunächst verweigerte, wurde er letztlich auf die Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen hin vom Landgericht Berlin II dazu verurteilt.

Der Fall macht deutlich, wie wichtig es ist, sich gegen irreführende und unzulässige Forderungen zu wehren. Für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das konkret: Sie sollten entsprechende Forderungen sorgfältig prüfen und ihnen im Zweifel widersprechen.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

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