Versteckte Kosten bei der Wohnungssuche

Pressemitteilung vom 08. September 2026

MietSofort verlangt 79 Euro für Registrierung

Die Beschwerden häufen sich: Nutzerinnen und Nutzer der Plattform mietsofort.de berichten von überraschenden Zahlungsforderungen. Um Kontaktdaten von Vermietern zu erhalten, hatten sie sich auf der Website registriert. Was sie nicht wussten: Laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen dafür 79 Euro anfallen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, die Forderung nicht zu begleichen, den Vertragsschluss zu bestreiten und vorsorglich zu widerrufen.  

Der Aufbau der Website ähnelt bekannten kostenlosen Immobilienportalen. Doch wer sich bei mietsofort.de registriert, soll 79 Euro für die Nutzung zahlen – unabhängig vom Erfolg der Wohnungssuche. „Wer online einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt, muss eindeutig erkennen können, dass eine Zahlungspflicht entsteht“, erklärt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das sei auf der Website mietsofort.de nicht der Fall: „Der Hinweis auf die Kosten ist unserer Ansicht nach nicht ausreichend hervorgehoben, der Bestellbutton falsch beschriftet.“ Ein Vertrag sei daher nicht zustande gekommen, so der Rechtsexperte. 

Vertragsschluss bestreiten und vorsorglich widerrufen

Auch beim Widerrufsrecht sieht die Verbraucherzentrale Niedersachsen rechtliche Mängel. Nutzerinnen und Nutzer müssen bei der Registrierung bestätigen, auf ihr Widerrufsrecht zu verzichten. Da die Formulierung des Anbieters die gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht erfüllt, wäre der Verzicht sogar im Falle eines Vertragsschlusses unwirksam. „Hinzu kommt, dass die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß gestaltet ist. Daher wäre ein Widerruf bis zu einem Jahr und 14 Tagen nach dem vermeintlichen Vertragsschluss möglich“, erklärt Hagge.

Betroffene sollten die Forderung daher nicht begleichen, sondern den Vertragsschluss bestreiten. Vorsorglich sollten sie zudem den Widerruf erklären und den Vertrag hilfsweise wegen Irrtums sowie arglistiger Täuschung anfechten. Dafür stellt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihrer Website eine Musterformulierung bereit.

Auch sei es ratsam, sämtliche Unterlagen, E-Mails sowie Screenshots des Bestellvorgangs oder der Website als Belege aufzubewahren, sollten weitere Forderungen oder Nachfragen kommen.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.