Glasfaseranschluss pünktlich zur Fußball-WM?

Pressemitteilung vom 11. Juni 2026

Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt 1&1 wegen irreführender Werbeversprechen ab

Die 1&1 Telecom GmbH erweckt mit einem Werbeschreiben den Eindruck, ein Glasfaseranschluss sei bereits zur Fußball-WM möglich. Der Verfügbarkeitscheck des Anbieters zeigt jedoch: Vor Oktober 2026 ist mit einem Anschluss nicht zu rechnen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat das Unternehmen wegen dieses irreführenden Werbeversprechens abgemahnt. 

Zur WM ‚ins beste Netz‘ wechseln: So lockt Ende Mai der Telekommunikationsanbieter 1&1 in einem Werbebrief die Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses in Hannover. Darin garantiert das Unternehmen ‚die zeitnahe Schaltung‘ des Glasfaseranschlusses. Erst auf den nächsten Seiten wird in leicht übersehbaren Sternchenhinweisen im Kleingedruckten erklärt, dass je nach Region der Ausbau des Glasfasernetzes erst noch erfolgen muss. „So ein Hinweis darf zur Erläuterung genutzt werden, aber nicht gleich das komplette Werbeversprechen aufheben“, kritisiert Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn erst beim Besuch der 1&1-Website macht der dortige Verfügbarkeitscheck deutlich: Internet via Glasfaser ist in dem betroffenen Haus voraussichtlich zwischen Oktober 2026 und Oktober 2027 möglich – und damit lange nach der Fußball-WM. „Unternehmen haben sehr genaue Ausbaupläne. Statt mit falschen Werbeversprechen zu locken, sollten sie diese Zeiträume gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent kommunizieren“, betont von Bibra. „Andernfalls schwindet leicht das Vertrauen in den Glasfaserausbau und die Wechselbereitschaft sinkt.“

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert 1&1 mit ihrer Abmahnung auf, solche irreführenden Werbeversprechen zu unterlassen. Das Unternehmen hat bis zum 26. Juni Zeit auf die Abmahnung zu reagieren. 

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